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Habe Ende letzten Jahres eine Haftpflichtversicherung bei einem Vertreter in meiner Nähe abgeschlossen mit einem Jahresbeitrag von 45 EUR. Bekam dann die Police, in der ein Beitrag von 70 EUR gefordert wurde.
Daraufhin übergab ich die Angelegenheit an meinen Vertreter mit der Bitte um Klärung und überwies den Jahresbeitrag von 45 EUR an die Versicherung. Der Vertreter "versicherte" mir, ich bräuchte mich um nichts mehr kümmern, das würde er regeln. Nichts hat er getan, denn nun bekam ich Mahnung über Mahnung wegen der Differenz von 25 EUR. In meinem Beisein telefonierte der Vertreter mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Versicherung, der bestätigte, dass die Angelegenheit geklärt wird.
Im nächsten Monat kam wieder eine Mahnung. Dann wurde es mir zu bunt und ich bat meinen Vertreter, die Versicherung zu kündigen. Dies hat er wiederum in meinem Beisein per Fax getan.
Antwort der Versicherung: können wir nicht akzeptieren, Frist des Widerspruchs wegen des nicht übereinstimmenden Beitrags ist abgelaufen.
Ich wieder zu meinem Vertreter, um mich zu beschweren (mit Zeuge). Der sagte mir, er würde sich um alles kümmern und erstattete mir den gezahlten Jahresbeitrag in bar. Bei soviel Engagement seinerseits war ich überzeugt, dass er die Angelegenheit nun regeln würde.
Keineswegs, es folgte eine Mitteilung der Versicherung, dass die Angelegenheit an die Rechtsabteilung weitergegeben wurde, weil ich den Differenzbetrag immer nocht nicht bezahlt habe. Die Kündigung wurde also wieder nicht akzeptiert und der Jahresbeitrag von 70 EUR wird immer noch verlangt.
Was soll ich tun? Der Vertrag läuft übrigens über 10 Jahre.
Bin für jeden gutgemeinten Rat dankbar.
wer hier die Frist verpennt hat, ist nicht der Versicherungsvertreter, sondern der Versicherungsnehmer (also der Kunde).
Die gesetzliche Regelung im Versicherungsvertragsgesetz ist eindeutig:
"Weicht der Inhalt des Versicherungsscheines vom Antrag ab, so gilt die Abweichung als genehmigt, wenn der VN nicht innerhalb eines Monats nach Empfang des Versicherungsscheines schriftlich widerspricht" (§ 5 VVG)
Das gilt nur, wenn auf dem Versicherungsschein auf die Abweichung deutlich hingewiesen wurde, ansonsten gilt das, was auf dem Antragsformular vereinbart wurde.
Übrigens, 10-Jahres-Verträge können zum Ablauf des 5.Jahres gekündigt werden. Hilft dir vermutlich jetzt nicht viel weiter.
Was du sonst tun kannst? Eine Möglichkeit wäre, den Differenzbeitrag nicht zu zahlen und darauf zu hoffen, dass der Versicherer wegen des geringen Betrages keinen Mahnbescheid erlassen wird. Viele Versicherer handhaben das so, dass bei relativ geringen Beitragsforderungen der Vertrag wegen Nichtzahlung des Beitrags gekündigt wird, aber die Forderung wird nicht eingeklagt.
Diese Taktik könnte allerdings auch nach hinten losgehen, wenn tatsächlich Mahnbescheid beantragt wird: dann hättest du die MB-Kosten und zusätzlich Schufa-Eintrag am Hals.
Also überleg dirs: Risko eingehen und nicht zahlen (und anderswo billiger abschließen) oder Beitrag zahlen und zum Ende des 5. Jahres kündigen (oder Schaden abwarten und dann kündigen) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Ich hatte aber doch die ganze Angelegenheit dem Versicherungsvertreter übergeben, damit er sich darum kümmert, was er mir auch zugesagt hat. Wozu brauche ich sonst einen Vertreter? Den Abschluss hätte ich auch direkt mit der Versicherung machen können.
Die Versicherung will ich auf keinen Fall behalten. Ich mag gar nicht daran denken, welche Probleme im Schadensfall auf mich zukommen, dann könnte ich diesem Vertreter die Wahrung meiner Interessen ja auch nicht übertragen.
Die Schadenbearbeitung ist Sache des Vertreters, aber bestimmt nicht, Kündigungen der eigenen Bestandsverträge weiterzuleiten... Man gräbt sich doch nicht selbst die Verträge ab und gerät dann als Angestellter in Erklärungsnot...
Zur Sache "Fax": Kündigungen bedürfen der Schriftform, und nicht der Textform.
Die Schadenbearbeitung ist Sache des Vertreters, aber bestimmt nicht, Kündigungen der eigenen Bestandsverträge weiterzuleiten... Man gräbt sich doch nicht selbst die Verträge ab und gerät dann als Angestellter in Erklärungsnot...
Zur Sache "Fax": Kündigungen bedürfen der Schriftform, und nicht der Textform.
Es ging hier zunächst nicht um eine Kündigung, sondern darum, dass der Beitrag in der Police vom Beitrag des Antrags abwich. Der Vertreter hatte mir einen günstigeren Beitrag angeboten, daraufhin habe ich den Vertrag unterschrieben. Wenn man es genau nimmt, kann man sagen, dass dieser Vertreter mir einen Vertrag unter falschen Voraussetzungen angedreht hat. Als die Versicherung dann diesen niedrigen Beitrag nicht akzeptieren wollte, hat er mir selbst angeboten, dies klären zu wollen, was er aber schlussendlich nicht getan hat.
Offensichtlich handelt es sich hier ja um den Erstbeitrag (bzw. um einen nicht gezahlten Teil des Erstbeitrages): dann gilt § 38 VVG, un dort ist geregelt
"Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstage an gerichtlich geltend gemacht wird"
Dieser Sachverhalt liegt hier anscheinend vor: Beitrag war vor mehr als drei Monaten fällig, Mahnbescheid wurde noch nicht beantragt (oder?), also ist der Versicherer stillschweigend vom Vertrag zurückgetreten (das nennt man "fingierter Rücktritt", furchtbares Wort, heißt aber wirklich so).
Also, du schreibst an deinen Versicherer (nicht an den Vertreter!), dass ihm keine weiteren Beiträge mehr zustehen, weil er vom Vertrag zurückgetreten ist .Weiterer Anspruch auf Geschäftsgebühr (§ 40 VVG) besteht nicht mehr, ist durch die Teilzahlung bereits abgegolten.
Eine Anmerkung zu dem Versicherungsvertreter kann ich mir auch nicht verkneifen. Wer nicht in der Lage ist, eine Zahl aus dem Tarifbuch rauszulesen, dann noch Versprechungen macht, die er nicht einhalten kann, sollte schleunigst seinen Beruf wechseln. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Unverständlich ist doch, warum die ganze Sache derart lange gedauert hat.
Jeder von uns kann sich mal im Tarifbuch vergucken oder bestimmte Voraussetzungen für Beitragsnachlässe durcheinander werfen. Ich kenne es nur so, dass man als Vermittler sofort Bescheid bekommt, sobald der vertrag anders policiert wurde als beantragt. Man rechnet ja mit bestimmter Abschlussprovision, die mit dem letztendlichen Beitrag direkt zu tun hat.
Warum hat sich der Vermittler nicht sofort gemeldet und die Sache geregelt? Oder mitgeteilt, dass er sich vertan hat und der Vertrag so leider nicht zustande kommen kann? 1 Monat ist doch wirklich eine lange Zeit, in der man miteinander sprechen kann und ggf. der Police widersprechen.
Fazit: Ich würde mir schleunigst einen anderen Vertreter suchen.
Fazit: Ich würde mir schleunigst einen anderen Vertreter suchen.
Wieso, der Vertreter scheint doch ziemlich Klasse zu sein, hat ja sogar die gezahlten 45,- Euro gleich in bar erstattet!
Der Kunde hat hier das Problem, dass er die ihm zugesandte Police entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat. Abweichungen zum Antrag sind in den Policen hervorgehoben. Weiterhin wird auf Widerspruchsfristen des Kunden ausdrücklich hingewiesen. Das Fehlverhalten des Kunden, die ihm von der Versicherungsgesellschaft zugesandten Mitteilungen zu ignorieren, kann wohl kaum dem Vertreter zugerechnet werden. Insofern sollte dieser Thread besser in "Versicherungskunde verbaselt Frist" umbenannt werden.
Kommt immer drauf an, was man darunter versteht. Ich an seiner Stelle hätte mich mit dem Problem auseinander gesetzt. Und nicht abgewartet, dass der Kunde auf mich zukommt. Wer Fehler macht, muss dafür gerade stehen. Und das heißt meiner Meinung nach nicht, sich 45€ aus dem Portemonnaie zu nehmen um jemanden damit besänftigen zu wollen, sondern sich kompetent um eine Lösung zu kümmern. Sprich: Mit der Direktion sprechen, warum ein falscher Beitrag policiert wurde. Dann der Kundin das Ergebnis mitteilen und Möglichkeiten zur Lösung suchen. Das scheint aber hier nicht passiert zu sein.
Natürlich stimme ich dir zu, dass man als Kunde nicht alles auf den Vertreter abwälzen kann. Man muss auch selbst aktiv werden, wenn man etwas möchte. Ich meine nur, dass bei einer richtigen Vorgehensweise des Vertreters das Problem eher hätte gelöst werden können.
Natürlich stimme ich dir zu, dass man als Kunde nicht alles auf den Vertreter abwälzen kann. Man muss auch selbst aktiv werden, wenn man etwas möchte. Ich meine nur, dass bei einer richtigen Vorgehensweise des Vertreters das Problem eher hätte gelöst werden können.
Widerspruch gegen die Policierung (Police weicht vom Antrag ab) geht aber leider nunmal nur schriftlich und nur gegenüber der Gesellschaft. Deswegen ist da auch nochmal extra eine Widerspruchsbelehrung dabei.
In der Situation zum Telefon zu greifen und dem Vertreter seinen Widerspruch kundzutun, ist vollkommen zwecklos, da kann der Vertreter machen was er will, das wird nicht funktionieren.
Hm, vielleicht hätte sich daraufhin der Vertreter informiert, was es mit der fehlerhaften Policierung so auf sich hat. Wenn dann dabei rauskommt, dass es ein Rechenfehler seinerseits war und an dem Beitrag nichts zu rütteln ist, hätte er immer noch bei der Kundin anrufen, ihr das mitteilen und sie netterweise auf die Widerspruchsfrist hinweisen können. Ich für meinen Teil würde das so machen, natürlich auch wg. Folgegeschäft und so. Mir war noch nie jemand wegen eines Denkfehlers böse, nur dann, wenn ich ihn nicht zugegeben hab. Fehler machen wir alle mal, aber man muss auch dazu stehen. Ich glaub ich wiederhole mich
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