Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.03.05, 10:15 Titel: Rücknahme des Antrages auf Versetzung in den Ruhestand
Hallo,
ist es einem Beamten möglich seinen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wg. Dienstunfähigkeit wieder zurückzunehmen, beispielsweise weil er dies wg. Dienstunfähigkeit auf Grund eines anerkannten Dienstunfalles beantragte, dem auch entsprochen wurde, später aber dann der Zusammenhang der Ruhestandsversetzung mit den Folgen des Dienstunfalles in Frage gestellt wird?
Verzeihung, ich wollte mich möglichst kurz fassen, aber vermutlich kann so wirklich niemand etwas damit anfangen.
Also: habe vor Jahren einen Dienstunfall (als solcher anerkannt) erlitten, war deswegen immer wieder, zuletzt ziemlich lange, dienstunfähig, Amtsarzt stellte fest, dass in nächster Zeit nicht mit meiner Dienstfähigkeit zu rechnen sei. Daraufhin erklärte man mir, dass ich auf jeden Fall in den Ruhestand versetzt werde, der einfachste Weg wäre, wenn ich das selber beantragte, was ich dann auch, mit dem Hinweis das dies aufgrund der Folgen meines Dienstunfalles geschieht, gemacht habe. Versetzungsurkunde vor wenigen Tagen erhalten, jetzt stellt sich raus, dass ich ganz lapidar wg. Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde, den Anspruch auf Dienstunfallruhegehalt werde ich selbst durchsetzen müssen, laut Auskunft der zuständigen Behörde wird hierzu ein Gutachten eingeholt, wird im Besten Falle mehrere Monate dauern, solange bekäme ich die normalen Ruhestandsbezüge, die (so alt bin ich noch nicht) recht kärglich ausfallen werden.
Die Frage die mich jetzt beschäftigt: kann ich meinen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zurücknehmen (noch ist diese nicht in Kraft getreten) um dann erst einmal die Angelegenheit mit dem Gutachten zu klären?
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 196 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.03.05, 09:05 Titel:
Guten TAg, Ciarin,
m.E. ist die Rücknahme aus einem einfachen Grund zulässig: Ähnlich wie bei einem Entlassungsantrag, den Sie innerhalb bestimmter Fristen zurück nehmen können, muss dies auch bei Ihrem Antrag gelten.
Darüber hinaus trifft den Dienstvorgesetzten in diesem Falle die verstärkte Fürsorgepflicht. Denn ähnlich wie bei der Entlassung auf eigenen Antrag muss dieser Sie auf die Tragweite Ihrer Entscheidung aktenkundig hinweisen. Dies hat er hier offensichtlich nicht getan, so dass Ihr Antrag von vornherein nichtig gewesen sein dürfte.
Als erstes sollten Sie Ihren Antrag unter Hinweis auf spätere Begründung zurück ziehen.
genau das, meinen Antrag zurücknehmen, werde ich jetzt auch tun. Ob der Personalrat mit der Angelegenheit irgendwie befaßt war, weiß ich gar nicht.
MfG
Wahrscheinlich gar nichts, da er entsprechend § 78 Abs. 1 - 2 BPersVG gar nicht im Boot ist, sondern nur auf Antrag des Beamten in dieses häßliche Spiel kommt !
Ähm, nein. Hatte keine Ahnung von diesem Paragraphen. Hätte diesen Antrag wohl auch nicht gestellt, da ich nicht im entferntesten damit gerechnet habe, dass dieses Ministerium so schlampig und/oder gleichgültig mit seinen Beschäftigten umgeht.
Aber man lernt ja dazu!
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 18.05.05, 14:32 Titel:
Ein Ruhestandantrag kann zurückgenommen werden, solange die Verfügung noch nicht zugestellt wurde. Bei einem Antrag wegen Dienstunfähigkeit hätte dies aber zur Folge, dass der Dienstherr dann die Zwangspensionierung einleiten müsste, da er ja festgestellt hat, dass der Beamte dienstunfähig ist.
Das Gesetz sagt ja ... der Beamte ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er dienstunfähig ist...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.