Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rücknahme des Antrages auf Versetzung in den Ruhestand
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rücknahme des Antrages auf Versetzung in den Ruhestand

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ciaran
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 10:15    Titel: Rücknahme des Antrages auf Versetzung in den Ruhestand Antworten mit Zitat

Hallo,
ist es einem Beamten möglich seinen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wg. Dienstunfähigkeit wieder zurückzunehmen, beispielsweise weil er dies wg. Dienstunfähigkeit auf Grund eines anerkannten Dienstunfalles beantragte, dem auch entsprochen wurde, später aber dann der Zusammenhang der Ruhestandsversetzung mit den Folgen des Dienstunfalles in Frage gestellt wird?

MfG Ciaran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Quasterich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 19:14    Titel: Reaktivierung, § 45 BBG Antworten mit Zitat

Details sind im Gesetz geregelt einschl. Fristen, Altersgrenze etc., bitte nachlesen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ciaran,
die Fallbeschreibung ist so unklar, dass kein Mensch darauf seriös antworten kann.

Gruß
Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ciaran
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 22.03.05, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Verzeihung, ich wollte mich möglichst kurz fassen, aber vermutlich kann so wirklich niemand etwas damit anfangen.
Also: habe vor Jahren einen Dienstunfall (als solcher anerkannt) erlitten, war deswegen immer wieder, zuletzt ziemlich lange, dienstunfähig, Amtsarzt stellte fest, dass in nächster Zeit nicht mit meiner Dienstfähigkeit zu rechnen sei. Daraufhin erklärte man mir, dass ich auf jeden Fall in den Ruhestand versetzt werde, der einfachste Weg wäre, wenn ich das selber beantragte, was ich dann auch, mit dem Hinweis das dies aufgrund der Folgen meines Dienstunfalles geschieht, gemacht habe. Versetzungsurkunde vor wenigen Tagen erhalten, jetzt stellt sich raus, dass ich ganz lapidar wg. Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde, den Anspruch auf Dienstunfallruhegehalt werde ich selbst durchsetzen müssen, laut Auskunft der zuständigen Behörde wird hierzu ein Gutachten eingeholt, wird im Besten Falle mehrere Monate dauern, solange bekäme ich die normalen Ruhestandsbezüge, die (so alt bin ich noch nicht) recht kärglich ausfallen werden.
Die Frage die mich jetzt beschäftigt: kann ich meinen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zurücknehmen (noch ist diese nicht in Kraft getreten) um dann erst einmal die Angelegenheit mit dem Gutachten zu klären?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Quasterich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 23.03.05, 08:44    Titel: Rücknahme des Antrages auf Versetzung i.d.Ruhestand Antworten mit Zitat

Nach dieser "tollen" Info nur folgende Kurzantwort:
Unter Umständen evtl. teilweise vielleicht nein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wolfgang Belz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 196
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.03.05, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Guten TAg, Ciarin,

m.E. ist die Rücknahme aus einem einfachen Grund zulässig: Ähnlich wie bei einem Entlassungsantrag, den Sie innerhalb bestimmter Fristen zurück nehmen können, muss dies auch bei Ihrem Antrag gelten.

Darüber hinaus trifft den Dienstvorgesetzten in diesem Falle die verstärkte Fürsorgepflicht. Denn ähnlich wie bei der Entlassung auf eigenen Antrag muss dieser Sie auf die Tragweite Ihrer Entscheidung aktenkundig hinweisen. Dies hat er hier offensichtlich nicht getan, so dass Ihr Antrag von vornherein nichtig gewesen sein dürfte.

Als erstes sollten Sie Ihren Antrag unter Hinweis auf spätere Begründung zurück ziehen.

Was sagt der Personalrat dazu??

MfG W. Belz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ciaran
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 23.03.05, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Belz,

genau das, meinen Antrag zurücknehmen, werde ich jetzt auch tun. Ob der Personalrat mit der Angelegenheit irgendwie befaßt war, weiß ich gar nicht.
MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kunne60
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 23.03.05, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Was der Personalrat dazu sagt ?

Wahrscheinlich gar nichts, da er entsprechend § 78 Abs. 1 - 2 BPersVG gar nicht im Boot ist, sondern nur auf Antrag des Beamten in dieses häßliche Spiel kommt !

Also ist der Personalrat draußen !

Ist ein solcher Antrag gestellt ? Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ciaran
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 23.03.05, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ähm, nein. Hatte keine Ahnung von diesem Paragraphen. Hätte diesen Antrag wohl auch nicht gestellt, da ich nicht im entferntesten damit gerechnet habe, dass dieses Ministerium so schlampig und/oder gleichgültig mit seinen Beschäftigten umgeht.
Aber man lernt ja dazu!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Ruhestandantrag kann zurückgenommen werden, solange die Verfügung noch nicht zugestellt wurde. Bei einem Antrag wegen Dienstunfähigkeit hätte dies aber zur Folge, dass der Dienstherr dann die Zwangspensionierung einleiten müsste, da er ja festgestellt hat, dass der Beamte dienstunfähig ist.
Das Gesetz sagt ja ... der Beamte ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er dienstunfähig ist...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.