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Am sinnvollsten dürfte es sein mit dem Sachverhalt zu einem Anwalt zu gehen. Dieser kann am besten beurteilen wie im weiteren vorgegangen werden sollte.
Das ist mir auch klar, aber ich kann mir grad Keinen leisten, weil mir das Wasser bis zum Hals steht. Es sind noch mehr Kundenzahlungen ausgefallen.
Ich will nur wissen, was ich jetzt machen muß? Einen Sachverhaltsbericht an das Gericht schicken, oder werde ich von denen dazu aufgefordert?
Die Sache ist ziemlich klar an sich.
Sie werden vom Gericht zur Anspruchsbegründung aufgefordert.
Da die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, würde ich mir aber genau überlegen, ob Sie ohne Anwalt auskommen, da man viele (formale) Fehler machen und deshalb den Prozess verlieren kann. Wie siehts denn mit einem PKH-Antrag aus? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Was ist ein PKH-Antrag? Prozesskostenhilfe? Was muß man da vorlegen? Ich habe noch nicht mal den Steuerbescheid vom letzten Jahr.
Der PKH-Antrag beinhaltet eine Auskunft zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Gleichzeitig muss ein Antrag auf Beiordnung eines Anwaltes gestellt werden.
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