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Widerspruch zum Mahnbescheid - Was jetzt?

 
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Lila Q
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 13:16    Titel: Widerspruch zum Mahnbescheid - Was jetzt? Antworten mit Zitat

Ein Schuldner hat gegen den MB Widerspruch eingelegt, die Sache geht ans Gericht.

Ich zahle die Kosten ein, ok. Was muß ich dann tun?

Der Anwalt meines Schuldners hat mit dem Widerspruch gleich die folgenden Anträge gestellt:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist volläufig vollstreckbar.

Könnt ihr mir bitte weiter helfen?
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JonSnow
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Am sinnvollsten dürfte es sein mit dem Sachverhalt zu einem Anwalt zu gehen. Dieser kann am besten beurteilen wie im weiteren vorgegangen werden sollte.
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Lila Q
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist mir auch klar, aber ich kann mir grad Keinen leisten, weil mir das Wasser bis zum Hals steht. Es sind noch mehr Kundenzahlungen ausgefallen.

Ich will nur wissen, was ich jetzt machen muß? Einen Sachverhaltsbericht an das Gericht schicken, oder werde ich von denen dazu aufgefordert?

Die Sache ist ziemlich klar an sich.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Lila Q hat folgendes geschrieben::
Das ist mir auch klar, aber ich kann mir grad Keinen leisten, weil mir das Wasser bis zum Hals steht. Es sind noch mehr Kundenzahlungen ausgefallen.

Ich will nur wissen, was ich jetzt machen muß? Einen Sachverhaltsbericht an das Gericht schicken, oder werde ich von denen dazu aufgefordert?

Die Sache ist ziemlich klar an sich.


Sie werden vom Gericht zur Anspruchsbegründung aufgefordert.
Da die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, würde ich mir aber genau überlegen, ob Sie ohne Anwalt auskommen, da man viele (formale) Fehler machen und deshalb den Prozess verlieren kann. Wie siehts denn mit einem PKH-Antrag aus?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Lila Q
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Ich weiß, daß ich Fehler machen kann.

Was ist ein PKH-Antrag? Prozesskostenhilfe? Was muß man da vorlegen? Ich habe noch nicht mal den Steuerbescheid vom letzten Jahr.
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Lila Q hat folgendes geschrieben::
Danke!

Ich weiß, daß ich Fehler machen kann.

Was ist ein PKH-Antrag? Prozesskostenhilfe? Was muß man da vorlegen? Ich habe noch nicht mal den Steuerbescheid vom letzten Jahr.



Der PKH-Antrag beinhaltet eine Auskunft zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Gleichzeitig muss ein Antrag auf Beiordnung eines Anwaltes gestellt werden.

Gehen Sie zu einem Anwalt. Der macht das für Sie.

Wo wohnen Sie denn ?
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