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Vergehen !? Welche dienstlichen Folgen

 
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Bern78
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 17:05    Titel: Vergehen !? Welche dienstlichen Folgen Antworten mit Zitat

Hallo,

wie siehts aus bei einem Vergehen (nicht Verbrechen - falls es das sein sollte) ...
Ich habe eine Vorladung bekommen und bin Beamter ... Welche Folgen erwarten mich ?
Welche Pflichten habe ich ?
Dank im Voraus.
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 06:20    Titel: Antworten mit Zitat

je nach Art und Schwere des Delikts die Einleitung eines Disziplinarverfahrens Mit den Augen rollen
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bern78

was hast Du zu erwarten. Nach der Mistra wird die Staatsanwaltschaft Deinem Dienstherrn darüber Mitteilung machen, wenn ein Strafbefehl beantragt oder wenn eine Anklageschrift gefertigt wird. Auch eine Einstellungsverfügung kann dem Dienstherrn bekannt gegeben werden.

Dann entscheidet der Dienstvorgesetzte im Rahmen des für dich geltenden Disziplinarrechts - Einleitung Disziplinarverfahrens usw.

Gruß
Hans
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Bern78

Tatvorwurf?

Mano
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