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Hilfe ! Nachzahlung wegen einer Höherstufung im Heim

 
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bollek
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 10:46    Titel: Hilfe ! Nachzahlung wegen einer Höherstufung im Heim Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag,

meine Mutter ist Betreuerin Ihres Onkels. Sie pflegt Ihn und hat ihn jeden Tag für mehrere Stunden im Altenheim besucht. Als sich sein Zustand im August letzten Jahres verschlechtert hat, wurde vom Pflegeheim eine Hochstufung von Pflegestufe I in Pflegestufe II verlangt. Diese wurde auch von meiner Mutter am 23.09.04 unterschrieben und an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet. Der Onkel wurde, ohne Wissen meiner Mutter, allerdings bereits ab September mit Aufwand Pflegestufe III gepflegt. Im Januar 2005 kam die Bewilligung der Krankenkasse, den Onkel rückwirkend ab September 2004 in die Plflegestufe III einzustufen. Im Februar 2005 hat das Altenheim nun eine Forderung für 5 Monate a 700 Euro meiner Mutter überreicht. Das ist der Differenzbetrag zwischen den schon bezahlten Rechnungen Stufe I und Stufe III.
Die Rente vom Onkel hat zwar für Pflegestufe I ausgereicht, allerdings nicht für Pflegestufe III.
Wir haben dem Altenheim angeboten, die Hälfte der Summe zu bezahlen, wurden aber abserviert !
Stand momentan ist folgender:

- Rechnungen für die Pflege sind bis zum 30.4.2005 bezahlt !
- Das Altenheim pocht auf die Nachzahlung von 3.500 Euro !
- Der Onkel verstarb am 02.05.2005

Fragen:

- Ist diese Verfahrensweise bei Einstufungen in die Pflegekasse rechtens ?
- Ist nach dem Tod des Onkels meine Mutter überhaupt noch für die Nachzahlung
Verantwortlich ?
( Allerdings ist ein Testament aufgetaucht, worin Sie Alleinerbein ist, es ist aber kein Vermögen vorhanden ! )

Vielen Dank für Ihre Hilfe/ Kommentare / Anregungen

Peter
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 17:04    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

aus eigener Erfahrung kann ich nur zur Einstufung der Pflegekasse Stellung nehmen.

Die Einstufung ist rechtens. Ich habe das Geschilderte auch erlebt und mich bei der Krankenkasse erkundigt. Man kann nichts dagegen tun, dass das Heim einen Antrag stellt. Meiner Meinung nach eine Gesetzeslücke, aber keine Chance.

Gruss

Andreas
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interessent
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Wenn Ihre Frau Mutter das Erbe annimmt, ist sie persönlich für die Zahlung zuständig. Schlägt sie das Erbe aus, kann das Heim fordern, was es will, Ihre Mutter ist zum Einen persönlich nicht zur Zahlung verpflichtet, zum Anderen endet formal nach dem Gesetz die rechtliche Betreuung mit dem Zeitpunkt des Todes des Betreuten. Ihre Mutter ist schon aus diesem Grund gesetzlich garnicht mehr befugt, für den Betreuten zu handeln, egal, um was für eine Forderung es sich handelt, sie darf garnicht mehr handeln. Dies sollte sie dem Heim mitteilen, und dann in aller Ruhe und Gelassenheit die Reaktionen der Heimverwaltung abwarten. Es ist möglich, dass "finstere Drohungen" seitens des Heimes erfolgen, das hat aber, wenn Ihre Mutter das Erbe nicht annimmt keinerlei Auswirkung.
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

zunächst einmal, das heim erscheint mir sehr teuer-auch mit pflegestufe 1-kann ihre mutter aussagen dazu machen, ob die neueinstufung überhaupt nötig war? Heime versuchen sich überall ihr geld zu holen, wie ich bei unserer betreuerschaft für den onkel immer wieder feststelle. sie müssen- auch- was ihre rechnungsstellung angeht- genauestens kontrolliert werden.

das heim hätte aus meienr sicht ihre mutter als betreuerin informieren müssen, sie hat doch die komplette vollmacht für alles?-die einstufung zu beantragen, den medizinischen dienst zu empfangen, etc.kann aus meiner sicht niht am betreuer vorbeigegangen sein. da masst sich das heim kompetenzen an, über die man vortrefflich streiten kann, zumal der betreuer die situation vor ort doch sicher kannte.
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

zunächst einmal, das heim erscheint mir sehr teuer-auch mit pflegestufe 1-kann ihre mutter aussagen dazu machen, ob die neueinstufung überhaupt nötig war? Heime versuchen sich überall ihr geld zu holen, wie ich bei unserer betreuerschaft für den onkel immer wieder feststelle. sie müssen- auch- was ihre rechnungsstellung angeht- genauestens kontrolliert werden.

das heim hätte aus meienr sicht ihre mutter als betreuerin informieren müssen, sie hat doch die komplette vollmacht für alles?-die einstufung zu beantragen, den medizinischen dienst zu empfangen, etc.kann aus meiner sicht niht am betreuer vorbeigegangen sein. da masst sich das heim kompetenzen an, über die man vortrefflich streiten kann, zumal der betreuer die situation vor ort doch sicher kannte.
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suse11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 21:54    Titel: Heimvertrag???? Antworten mit Zitat

Mal abgesehen von der Erbschaftsgeschichte:
In solchem Falle sollte mal ein Blick in den Heimvertrag lohnen! Welche Pflegestufe ist eingetragen? Das Heim MUSS bei Antragstellung (die nur der Bewohner/Betreuer/Bevollmächtigte initiieren kann und nicht das Heim) mit den Angehörigen im Gespräch die Kostenfrage klären und ggf. eine Vorabinformation an den Sozialhilfeträger geben, damit Fristen bei der Behörde gewahrt bleiben (Kostenübernahme ab Zeitpunkt der Kenntnis einer Notlage, KEIN Antrag zunächst erforderlich). Das Heim MUSS nachweisen, dass der Angehörige über eventuell anfallende Kosten informiert wurde- Hier kann man ruhig auch mal die Heimaufsicht darauf aufmerksam machen, denn was da passiert ist Abzocke und unprofessionelle Dienstleistungserbringung!
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