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auf unserem Grundstück in Niedersachsen steht auf der linken Seite die Hälfte einer Doppelgarage. Die andere Hälfte steht auf dem Grundstück des linken Nachbarn.
Nun möchte ich gern auf der rechten Seite des Grundstücks ein Carport errichten, das mit ca. 4 m Breite direkt an das rechte Nachbargrundstück grenzt.
Wenn dieses Carport maximal 9 m lang werden soll - darf ich das und muß ich die Zustimmung des rechten Grundstückseigentümers einholen?
Was ist, wenn dieses Carport 10 m lang werden soll?
Welcher Abstand von der Straße muß eingehalten werden?
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