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Kündigung der Einzugsermächtigung

 
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haida
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Laatzen

BeitragVerfasst am: 08.05.05, 17:30    Titel: Kündigung der Einzugsermächtigung Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender Sachverhalt ist hier Gegenstand meiner Frage: eine aus ethischen Gründen gekündigte Einzugsermächtigung für Wohngeld soll jemand an zusätzlicher Gebühr von 5,00€ pro Monat kosten, weil die Einzugsermächtigung im Verwaltervertrag festgesetzt worden ist. Ist solch eine Klausel rechtswirksam ?
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thdoerfler
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ja
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Aus ethischen Gründen??
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haida
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Laatzen

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Aus ethischen Gründen??

Die Firma, die das Wohnprojekt betreut, hatte unrechtmäßig Geldbeträge abbuchen lassen, die die Einzugsermächtigung nicht betrafen! Aus ethischen Gründen klingt zwar ziemlich hochgestochen, trifft es aber im Kern!
Gruß
haida
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haida
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Laatzen

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Muss ich tatsächlich mit meiner (wie ich glaubte...) einfachen Frage zum Anwalt gehen? thdoerfler hatte zwar bejahend geantwortet, aber mir reicht das nicht, da ich eine Begründung dafür haben muss!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

haida hat folgendes geschrieben::
Muss ich tatsächlich mit meiner (wie ich glaubte...) einfachen Frage zum Anwalt gehen? thdoerfler hatte zwar bejahend geantwortet, aber mir reicht das nicht, da ich eine Begründung dafür haben muss!

Wenn das vertraglich so vereinbart worden ist, ist die Erhebung der Gebühr zulässig.
Wenn sich ein Miteigentümer weigert, dem Verwalter eine Einzugsermächtigung für seine laufenden Wohngeldzahlungen zu erteilen, bedeutet dies für den Verwalter und somit auch für die Eigentümergemeinschaft insgesamt einen höheren Verwaltungsaufwand. Warum soll dieser von den Eigentümern getragen werden, die dem Verwalter gemäss vertraglicher Vereinbarung eine Einzugsermächtigung erteilt haben?
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haida
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Laatzen

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

@nebelhoernchen
Vielen Dank für die aufklärende Beantwortung! Lachen
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Haida,

warum lassen Sie die zu Unrecht abgebuchten Beträge nicht von Ihrer Bank zurückbuchen?
Geht bis zu 6 Wochen nach der Abbuchung.
Wenn das wirklich zu Unrecht abgebuchtes Geld war, ist dies der einfachste Weg.

Zu recht abzubuchende Beträge können durch den Verwalter nach wie vor auf diesem Wege eingezogen werden.

Mano
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haida
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Laatzen

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::

.................warum lassen Sie die zu Unrecht abgebuchten Beträge nicht von Ihrer Bank zurückbuchen?
Mano

Das war etwas diffiziler, als ich es hier kurz beschrieben hatte. Würde aber jetzt zu weit führen, den gesamten Vorgang darzulegen. Aber vielen Dank für das Interesse!
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