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Verfasst am: 19.05.05, 09:52 Titel: krank, trotzdem ins ausland...DISZIPLINARE FOLGEN???
hallo,
ich habe eine sehr wichtige frage:
person A ist wegen endogener depression krank. gerne würde A ein paar tage ins ausland fahren. A ist beamter in bayern. gemäss dem bayBG muss A diese reise seinem arbeitgeber mitteilen (wenn ich nicht täusche). A möchte aber dies seinem arbeitgeber NICHT mitteilen, da es sonst schnell heisst " die faule sau macht sich ein schönes leben"!!!
wenn A nun ohne seinem arbeitgeber bescheid zu sagen ins ausland fährt, und dies heraus kommt, welche folgen hätte dies???
vielen dank schon mal ..........................erry
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 19.05.05, 11:57 Titel:
Die beamtenrechtliche Vorschrift lautet:
Art. 81 Fernbleiben vom Dienst
(1) 1Der Beamte darf dem Dienst nicht ohne Genehmigung seines Dienstvorgesetzten fernbleiben. 2Dienstunfähigkeit wegen Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen. 3Will der Beamte während seiner Krankheit seinen Wohnort verlassen, so hat er dies vorher seinem Dienstvorgesetzten anzuzeigen und seinen Aufenthaltsort anzugeben.
Ein Verstoss gegen diese Beamtenpflicht könnte ein Dienstvergehen darstellen, dass entsprechend geahndet werden kann. Wie streng man in Bayern ist, weiß ich nicht.
Ich empfehel daher, der Mitteilung an die Personalstelle ein Attest des Arztes beizulegen, dass dieser "Urlaub" aus ärzlticher Sicht sinnvoll ist und den Prozess zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit förderlich ist.
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