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Anwaltsrechnung = Wucher?

 
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MK123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 13:10    Titel: Anwaltsrechnung = Wucher? Antworten mit Zitat

Ich war im Dezember letzten Jahres gemeinsam mit meinem Freund bei einem Anwalt einer Kanzlei. Nach dem Beratungsgespräch mit meinem Freund erklärte mir der Anwalt, dass er mich aufgrund des Interessenkonfliktes nicht auch vertreten könnte und empfahl mich an seinen Kollegen in der gleichen Kanzlei.

Dieser Kollege war jedoch nicht anwesend. Obwohl ich in den Fall nicht einmal annährend verwickelt war, hat mich der Anwalt meines Freundes leider ausreichend verunsichert, so dass ich noch vor Ort die Vollmacht unterschrieben habe.

Von "meinem" Anwalt erhielt ich insgesamt zwei Briefe. Der erste bat um einen Kostenvorschuss, der zweite enthielt eine Rechnung über die bisher angefallenen Kosten. Der Anwalt hat mit mir nicht ein Gespräch geführt, weder telefonisch, noch persönlich.

Grundgebühr für Verteidiger: 165 €
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren: 140 €
Post und Telekommunikation: 40 €
Dokumentenpauschale für Ablichtungen (2217 Stck.) 350,05 €

Insgesamt inkl. USt. 806,26 € !!!

Ich empfinde das ganz schön stark. Vor allen Dingen glaube ich nicht, dass die sehr umfangreiche Akte zwei Mal kopiert wurde. Und selbst wenn sie zweimal kopiert wurde, war das nicht absolut überflüssig und reine Geldmache???

Danke für jeden Rat.
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 20:50    Titel: Re: Anwaltsrechnung = Wucher? Antworten mit Zitat

MK123 hat folgendes geschrieben::
....


Ihr Anwalt wird vermutlich die Ermittlungsakte nicht nur kopiert, sondern auch gelesen haben. Die Anzahl an Seiten deutet auf einen erheblichen zeitlichen Aufwand hin, auch wenn nicht jede Seite der Ermittlungsakten erheblich ist. Die Arbeit des Anwaltes ist auch noch lange nicht zu Ende. Die beginnt nämlich erst, wenn die Hauptverhandlung gegen Sie eröffnet worden ist. Rechnen Sie mit einem Arbeitsaufwand von 20 Stunden. Dann werden Sie (hoffentlich) Ihre Meinung über die Höhe der Gebühren geändert haben. Die Rechnung scheint auf den ersten Blick korrekt zu sein; Vorschüsse sind üblich.

Wird die Hauptverhandlung gegen Sie eröffnet, kommen weitere Kosten auf Sie zu.
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MK123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal Danke für die Antwort.

Es geht nicht um den Arbeitsaufwand, denn dieser Anwalt hat sich die Akte nicht durchgelesen. Nicht umsonst soll ich zur weiteren Fallbesprechung einen Termin mit dem Anwalt meines Freundes machen, obwohl ich offiziell von seinem Kollegen betreut werde.

Außerdem ärgere ich mich darüber, dass ich 350 € für die Kopien einer Akte zahlen soll, die mit Sicherheit nicht noch einmal für mich extra kopiert wurde. Warum auch. Ein Exemplar liegt der Kanzlei doch schon durch meinen Freund vor. Dem Anwalt, der mich auch inoffiziell betreut. Böse
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MK123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.05.05, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

...außerdem wird keine Hauptverhandlung eröffnet. Ich ärgere mich so, dass ich mich so habe einschüchtern lassen. Ich hätte überhaupt keinen Anwalt gebraucht.

Teures Lehrgeld.
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