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Ferienwohnung!

 
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oldboy
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 19:12    Titel: Ferienwohnung! Antworten mit Zitat

Ist es gestattet in einer Ferienwohnung Besuch zu empfangen!
Nicht zum Übernachten!
Gibt es dahingehend Beschränkungen wieviel oder ähnliches, wie lang, Zeiten?
_________________
Oldboy
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oldboy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 12.05.05, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Habe hier eine Antwort gefunden zu einem ähnlichen Thema! Deswegen noch eine zusätzliche Frage!
Unter was zählt eigentlcih ein Pension? Ist das als Reiseveranstalter oder als Privat zu sehen!?
Oder gibt es da auch wieder Unterschiede zwischen Direktbuchung in einer Pension oder über einen Veranstlter????

a) Objekt von Privat angemietet --> es gilt das Mietrecht
b) Objekt von einem Reiseveranstalter angemietet --> es gelten die § vom BGB = Reiserecht

Egal wie es auch sei - wenn der Vermieter das Objekt nicht mehr hat, wird jede (rechtliche) Lösung nur einen vermiesten Urlaub bieten. Das ist wohl dein Hauptproblem.

_________________
Oldboy
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.05.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

a) sofern der Vermieter Besuche nicht explizit ausschließt, darf man natürlich in Fewos und App. Gäste empfangen

b) Pension - Ferienwohnungen - Hotels...

Die Vermietung eines Zimmers in
...einer Pension oder
.. einem Gasthof oder
.. einem Hotel
fällt unter Hotelkonvention (internationale und nationale)

Die Vermietung eines
... Appartements
... Ferienwohnung
vom Vermieter direkt an den Kunden
fällt unter Mietrecht

Die Vermittlung eines Zimmers in
...einer Pension oder
.. einem Gasthof oder
.. einem Hotel
... eines Appartements
... einer Ferienwohnung

durch ein Reisebüro, das dieses bei einem Reiseveranstalter bestellt, fällt unter den Reise§ des BGB's

Gruß
Peter
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oldboy
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 13.05.05, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal vielen Dank Peter!
Von diesen Hotelkonventionen höhre ich zum ersten mal ,kannt ich gar nicht,, beim googeln habe ich die leider nichts explizites gefunden!
Bei einer östereichischen Seite stand nur das ein ein "Abkommen zwischen z.B Hotels und Reiseveranstaltern sei" .

Entschuldige wenn ich nerve(o.g hat mich verunsichert), aber muß man nun das Zimmer direkt bei dem Vermieter gemietet haben, welcher auch er Eigentümer der Pension ist oder wiederum bei einem Reiseveranstalter?

Wo kann man denn diese Konventionen finden?

[/u]
_________________
Oldboy
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

a) das gefundene Abkommen ist die Hotelkonvention in Österreich

b) Buchung des Zimmers direkt beim Pensionsinhaber oder Hotel --> Hotelkonvention
Buchung des Zimmers bei einem Reiseveranstalter -> Reiserecht

Gruß
Peter
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nce
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 14.05.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
a) das gefundene Abkommen ist die Hotelkonvention in Österreich


Nur zum besseren Verständnis: Eine solche Konvention gibt es in Deutschland nicht - es gelten die jeweils anzuwendenden Gesetze, das betrifft in erster Linie die §§ des BGB zum Miet-, Reisevertrags- und ggf. Werkvertragsrecht. Sofern man das so pauschal sagen kann ...

Nils-Christian Engel
Moderator
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oldboy
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke , für die Antworten!
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Oldboy
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