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Ist es gestattet in einer Ferienwohnung Besuch zu empfangen!
Nicht zum Übernachten!
Gibt es dahingehend Beschränkungen wieviel oder ähnliches, wie lang, Zeiten? _________________ Oldboy
Habe hier eine Antwort gefunden zu einem ähnlichen Thema! Deswegen noch eine zusätzliche Frage!
Unter was zählt eigentlcih ein Pension? Ist das als Reiseveranstalter oder als Privat zu sehen!?
Oder gibt es da auch wieder Unterschiede zwischen Direktbuchung in einer Pension oder über einen Veranstlter????
a) Objekt von Privat angemietet --> es gilt das Mietrecht
b) Objekt von einem Reiseveranstalter angemietet --> es gelten die § vom BGB = Reiserecht
Egal wie es auch sei - wenn der Vermieter das Objekt nicht mehr hat, wird jede (rechtliche) Lösung nur einen vermiesten Urlaub bieten. Das ist wohl dein Hauptproblem.
Erst einmal vielen Dank Peter!
Von diesen Hotelkonventionen höhre ich zum ersten mal ,kannt ich gar nicht,, beim googeln habe ich die leider nichts explizites gefunden!
Bei einer östereichischen Seite stand nur das ein ein "Abkommen zwischen z.B Hotels und Reiseveranstaltern sei" .
Entschuldige wenn ich nerve(o.g hat mich verunsichert), aber muß man nun das Zimmer direkt bei dem Vermieter gemietet haben, welcher auch er Eigentümer der Pension ist oder wiederum bei einem Reiseveranstalter?
a) das gefundene Abkommen ist die Hotelkonvention in Österreich
Nur zum besseren Verständnis: Eine solche Konvention gibt es in Deutschland nicht - es gelten die jeweils anzuwendenden Gesetze, das betrifft in erster Linie die §§ des BGB zum Miet-, Reisevertrags- und ggf. Werkvertragsrecht. Sofern man das so pauschal sagen kann ...
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