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Verfasst am: 20.05.05, 16:31 Titel: Großfeuerungsanlagen, Feinstaub und Übergangsfristen
Das Problem sieht wie folgt aus:
Land A ist seit 01.05.2004 Mitglied der EU. Mit dem Beitritt hat es sich verpflichtet, den Acquis zu übernehmen. Für einige Richtlinien (RL) wurden jedoch Übergangsfristen ausgehandelt, so auch für die RL zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft (2001/80/EG). Sie setzt die u.a. die Grenzwerte für Emissionen von Schwefekoxid, Stickoxid und Staub bei neuen Anlagen fest. Weiteres Ziel ist die schrittweise Verringerung oben genannter Stoffe bei alten Anlagen. Land A hat bis 2017 Zeit, diese RL umzusetzen. Für die Richtlinie 1999/30/EG über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft gibt es jedoch keine Übergangsfristen. D.h., die Grenzwerte müssen sofort eingehalten werden. Welche der RL gilt nun?
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