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Fahradschaden zahlt Haftpflicht

 
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AxelH.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 13:48    Titel: Fahradschaden zahlt Haftpflicht Antworten mit Zitat

Hallo,

A hat sich ein Fahrrad von B geliehen das ca. 4000€ wert ist .
A und B sind zusammen mit den Fahrrädern von B eine kleine Tour gefahren und sind dann zu einem platz gekommen an dem 1e Sprungschanze für Fahrräder von Jugendlichen errichtet wurde.
Da die Fahrräder von B extra für Downhill und Sprünge gemacht sind, sind A und B 2 Mal gesprungen . Beim 3. Sprung ist A gelandet und die Hinterfederung ist gebrochen.
Das aber nur weil ein teil des Fahrrades gebrochen ist.

Die Sprungschanze war ca. 40-45 cm hoch , und die Fahrräder EXTRA für SPRÜNGE und DOWNHILLFAHREN GEMACHT!

Da es vielleicht ein Ermüdungsbruch war weiß A nicht ob er das jetzt zahlen muss oder ob das seine Versicherung zahlt .

Wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlt MUSS DAS DANN A bezahlen?? wäre B einmal danach gesprungen wäre es auch bei B passiert da das teil des Fahrrades vermutlich angebrochen war.

Bitte um Hilfe da die Reparatur ca. 500-600€ kosten wird.

MfG Axel H.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 14:24    Titel: Re: Fahradschaden zahlt Haftpflicht Antworten mit Zitat

AxelH. hat folgendes geschrieben::
A hat sich ein Fahrrad von B geliehen das ca. 4000€ wert ist.

Die Beschädigung geliehener Gegenstände ist üblicherweise in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Genau können Ihnen diese Frage allerdings nur die Bedingungen der betreffenden Haftpflichtversicherung beantworten.
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nougat
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

...wenn B sich das Fahrrad "einfach genommen" hätte (es stand z.B. im Hof des A, der gerade am anderen Rad geschraubt hat und nicht sehen konnte, dass B sich das andere Rad nimmt und dies auch nicht genehmigt hat) und beim fahren bzw. springen wäre der Schaden entstanden, dann (ja dann) sähe die Sache anders aus....
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AxelH.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 22:41    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Dane schonmal


Da wäre noch EIns.
Wenn A sich das fahrrad genommen hat aber B es gemerkthat aber nichts dagegen gesagt hat wie sieht es da aus?



hat A villeicht eine chance etwas von den ca. 500€ von der haftpflicht versicherung zu bekommen??
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

nougat hat folgendes geschrieben::
...wenn B sich das Fahrrad "einfach genommen" hätte (es stand z.B. im Hof des A, der gerade am anderen Rad geschraubt hat und nicht sehen konnte, dass B sich das andere Rad nimmt und dies auch nicht genehmigt hat) und beim fahren bzw. springen wäre der Schaden entstanden, dann (ja dann) sähe die Sache anders aus....


ähm... Stichwort "Verbotene Eigenmacht"? Das Fahrrad ist in dem Fall geklaut, und das übernimmt keine private Haftpflicht. Ihr könnts drehen und wenden wie ihr wollt, der Schaden wird nicht bezahlt.

Als Eigentümer des Fahrrads würde ich mich an den Verkäufer wende, von dem ich das Fahrrad habe. Es wurde ja gesagt, dass eigentlich kein Schaden hätte passieren dürfen, da das Fahrrad für derartige Belastung gemacht ist.
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