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Gewerbeschein für Internetauktionshaus [Name geändert]?

 
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Eberhartinger
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 08:39    Titel: Gewerbeschein für Internetauktionshaus [Name geändert]? Antworten mit Zitat

Hallo!

Bin arbeitslos (ALGII) und will bei Internetauktionshaus [Name geändert] etwas nebenher verkaufen, und zwar alte Ansichts und Postkarten. Ich kaufe sie in größeren Mengen und verkaufe sie dann einzeln. Sicher fällt dabei kein großer Gewinn an, aber es macht mir Spass.
Brauch ich dafür schon einen Gewerbeschein?

Und wenn ja, wird mir dann das ALG II gestrichen?

Was darf ich dazuverdienen?

Es ist wirklich keine große Summe, vielleicht 100-200 € im Monat.

Danke für die Antworten
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

keine ahnung wie hoch die neuen zuverdienstgrenzen sind...

jedenfalls brauchst du einen gewerbeschein, sobald du mit einer gewinnabsicht unterwegs bist, das bei dir der fall ist.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Nach §30 SBG II gibt es für 100 - 200 Euro einen Freibetrag von 15% vom Bruttolohn. Der Rest wird vom ALG II abgezogen.
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