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Verfasst am: 20.05.05, 09:16 Titel: Schluderei bei Banküberweisung
Sehr geehrtes Forum,
inwiefern haftet eine Bank, wenn eine von ihr ausgestellte Überweisung eine verkehrte
Kontonummer beinhaltet und mein Geld in den Tiefen der Datenverarbeitung verschwindet? Angeblich kann mir nicht mitgeteilt werden, wann das Geld zu meinen Gunsten auf der Fremdbank verbucht sein wird.
Das Geld ist seit 3 Wochen verschwunden.
Welches Recht habe ich. Es entstehen endlose Telefonate, Fahrerei zur Bank, muß ich das alles kostenlos tun? Es ist zwar nur ein "dreistelliger Betrag", aber es ist doch mein Geld!
Vielen Dank
Auf welchem Wege wurde die Überweisung denn vom Kunden zur Bank gegeben (elektronisch oder beleghaft) und wie/durch wen wurde die falsche Kontonummer verursacht?
Ungeachtet des Verschuldens kommt die Überweisung in jedem Fall zurück, wenn es das falsche Zielkonto nicht gibt. Normalerweise dauert das auch nur ein paar Tage.
Schwieriger wird es, wenn die Überweisung online beauftragt wurde und es die falsche Kontonummer tatsächlich gibt.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.05.05, 19:30 Titel:
Ich habe die Frage so verstanden, dass die Bank die Überweisung selbst ausgefüllt hat (kommt in bestimmten Konstellationen vor). Wenn dem so ist :
- Die Datenverarbeitung von Banken ist kein Bermuda-Dreieck. Wenn das Geld nicht da ist, wo es sein soll, ist es auf einem anderen Konto, wo es nicht hingehört. Das kann ein anderer Kunde sein oder ein internes Zwischenkonto einer der beteiligten Banken, wo es noch niemand bemerkt hat.
- Es ist richtig, dass eine Bank nicht sehen kann, ob, wo und wann eine Überweisung bei einer anderen Bank verbucht wurde. Das ist in dieser Konstellation aber auch nicht relevant, denn :
- ich würde in diesem Fall die Bank (die den Auftrag falsch ausgeführt hat) schriftlich auffordern, das Geld innerhalb einer gesetzten Frist (1-2 Wochen) auf einem bestimmten Konto gutzuschreiben. Wenn die Bank einen Fehler macht, so hat sie ein Problem. Gerne versucht man, das auf den Kunden zu verlagern.
- wenn es kein Bedarf mehr gibt, diese Bank bei Laune zu halten, kann man in dies Schreiben noch eine nette Drohung einbauen, und zwar, nach erfolglosem Ablauf der Frist ohne weitere Ankündigung einen Mahnbescheid gegen die Bank zu erwirken. Das macht Banken in der Regel Beine.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.05.05, 08:52 Titel:
...deswegen hab ich je geschrieben "wenn es keinen Bedarf mehr gibt, die Bank bei Laune zu halten". Eine Kontokündigung wird vielleicht nicht, aber das Klima wäre zeimlich frostig.
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