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Ich brüte gerade über meiner Steuererklärung 2002.
Bin damals von meinem Arbeitgeber zu einer 3tägigen Konferenz ins Ausland geschickt worden. Anreise erfolgte am Tag davor.
Teilnahmegebühr, Hotelrechnung und Zugticket wurden vom Arbeitgeber bezahlt. Vor ort gab es Mittagessen (war in der Teilnahmegebühr enthalten).
Kann ich in meiner Steuererklärung Verpflegungsmehraufwendungen nach den Pauschalen für Auslandsdiensreisen für diese Tage geltend machen?
Wieso Peanuts?
Die Tagespauschalen für Auslandsdienstreisen sind ganz schön höher als die für Inlanddienstreisen! Dazu kommt, daß ich 2002 aus Bequemlichkeit oder Dummheit häufig versäumt habe, Reisekosten beim Arbeitgeber geltend zu machen. Nun möchte ich zumindest bei der Steuererklärung davon retten was sich noch retten läßt. Und da kommt schon was zusammen was zumindest dank der Auslandstagespauschale etwas gut über der sogenannten Nichtaufgriffsgrenze von 250 € liegt.
Und verschenken will ich diese Peanuts nun wirklich nicht.
Zusatzfrage:
Welche Abwesenheitsdauer gilt da für die Verpflegungsmehraufwendungen am (Rück-)Reisetag?
Konkret: Abreise aus dem Ausland am frühen Nachmittag, Ankunft daheim kurz vor Mitternacht. Gilt hier die Abwesenheitsdauer bis zur Grenzüberfahrt oder bis zur Ankunft daheim?
Ich suche nach VMA Pauschalen für China, Mexico, Australien usw.
Kann mir jemdand einen Link senden mit diesen Daten, denn es scheint eher schwierig zu sein diese Exoten zu finden.
Vielen Dank
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