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Verteidigung gegen Klage über nicht bezahlte Gebühr

 
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AlexMayer
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Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.05.05, 12:55    Titel: Verteidigung gegen Klage über nicht bezahlte Gebühr Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,

Im Juli 2003 habe ich bei einem Flughafen A 2 Flug-Tickets einer Fluggesellschaft B bestellt. Abflug sollte bei der Flughafen C stattfinden. Bestellung habe ich on-line ausgeführt. Ich bekam danach die Nachfrage von Flughafen A um die Buchnungsbestätigung und um die Bestätigung die Richtigkeit von mir angegeben Daten. Ich habe wiederum die e-mail geschickt, wo ich sowohl die Buchung als auch die Richtigkeit von mir angegeben Daten bestätigt habe. Nach einiger Zeit bekam ich diese Tickets. Dann per Mail habe ich noch eine weitere Nachfrage um BLZ bekommen, ich habe angeblich aus Versehen falsches BLZ angegeben. Die BLZ habe ich per Mail mitgeteilt. Dann kam noch eine Mail, wo darum ging, dass die Strecke beim Flughafen C gestrichen wird, deshalb hat die Mitarbeiterin des Flughafens A 2 Vorschlage gemacht. Und zwar wurde mir angeboten, entweder mit dem Flug aus anderem Flughafen G abzufliegen oder aber den schon gebuchten Flug aus Flughafen C kostenfrei zu stornieren, mit der Aufforderung, die Tickets an Flughafen A zurückzuschicken.

Ich habe per e-mail den Flug storniert. Die Tickets habe ich aber nicht an Flughafen A geschickt, sonder selber am Schalter der Fluggesellschaft B die Tickets abgegeben. Die „Verkäuferin“ hat diese Tickets gerissen. Leider habe ich keine schriftliche Bestätigung von ihr bekommen. Dann habe ich wieder per Mail mitgeteilt, dass ich direkt die Tickets abgegeben habe. Dann führte ich die Telefonaten mit der Mitarbeiterin des Flughafens A durch ("was für Verkäuferin am Schalter war, wie sah die aus usw.") Ich habe alle Frage beantwortet und dachte, dass die Sache erledigt ist.

Wir sind mit einer anderen Fluggesellschaft geflogen. Im September 2003 sind wir umgezogen. Ich habe bei der Deutsche Post AG halbjähriges Nachsenden beantragt.

Nach einem Jahr habe ich aber Mahnbescheid von einem Mahngericht D erhalten.
Der Antragsteller wollte die Bezahlung gem. irgendeiner Rechnung, vom xx.yy.2004, die ich nicht bekommen habe, dazu ist noch weitere Kosten zu bezahlen. Ich habe naturlich das Widerspruch am Mahngericht zugeschickt, da wir nicht bewusst wurde, um was fur Rechnung/Kosten geht.

Vor ein paar Tage habe ich vom Amtsgericht die Klageschrift bekommen. Dabei wird unter anderem geschildert, die Klägerin wurde mit irgendeiner Gebühr wegen VERLORENEN Dokument belastet, da am Schalter Fluggesellschaft B wurde NICHT bestätigt, dass ich die Tickets abgegeben habe. Da ich jedoch angeblich die Gebühr zu bezahlen verweigert habe, wird die Klage erhoben: ich muss die Gebühr + Zinsen abgleichen.

Die Fragen sind: wie beweise ich jetzt, dass ich doch die Tickets abgegeben habe,
ist es die Tickets als "verlorenen Dokument" zu betrachten?

Danke fur die Antworten
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Verkäuferin des Tickets dieses hätte zurück erhalten müssen, um die Bezahlung von ihrer Seite aus rückgängig zu machen, ist die Sache, so wie sich darstellt, korrekt.

Gibt es keine Rückgabebestätigung, wirst du wohl oder übel im Beweisnotstand sein. Denn das verkaufende Büro führt die Ticketnummer als bezahlt und ausgestellt, hat es aber nie zurück erhalten.

Gruß
Peter
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AlexMayer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Da die Verkäuferin des Tickets dieses hätte zurück erhalten müssen, um die Bezahlung von ihrer Seite aus rückgängig zu machen, ist die Sache, so wie sich darstellt, korrekt.

Gibt es keine Rückgabebestätigung, wirst du wohl oder übel im Beweisnotstand sein. Denn das verkaufende Büro führt die Ticketnummer als bezahlt und ausgestellt, hat es aber nie zurück erhalten.

Gruß
Peter

Danke für deine Antwort.
Kann ich beim Widerspruch der Klage als Beweis die Beidigung mich selbst beantragen?
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mit diesen Dingen kenne ich mich aus. Ich denke, du wirst, aber ob es hilft...

Gruß
Peter
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte eine Versicherung an Eides statt vorlegen.
Das ist aber auch nicht viel mehr als eine Glaubhaftmachung, kein Beweis!
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AlexMayer
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Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 12:46    Titel: Re: Verteidigung gegen Klage über nicht bezahlte Gebühr Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten!
Noch eine Frage: Kann ich jetzt einen Advokat zum Rechtstreit einbeziehen oder aber ist es schon zu spät? Ich habe noch keinen Wiederspruch geschikt. Das Schlimme ist, dass ich keine R.S-Versicherung habe. Ich befürchte, dass die Anwaltskosten höher als Srteitwert (ca. 200 €) werden. Und natürlich niemand wird mir Garantie geben, dass ich mit Anwaltbezug Prozess gewinne Geschockt
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