Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bank behält einfach Geld ein
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bank behält einfach Geld ein

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
SilviaR
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 10:50    Titel: Bank behält einfach Geld ein Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wir sind ein Tierschutzverein e.V. Wir ziehen unsere Mitgliedsbeiträge von unseren Mitgliedern zum Teil per Lastschrift ein. Nun ist uns leider ein dummer Fehler passiert: Wir haben anstatt einen Beitrag einzuziehen, den versehentlich auf das Konto des Mitglieds überwiesen. Da wir online-banking machen, konnten wir eine Stornierung nicht durchführen und haben versucht, den fehlüberwiesenen Beitrag einfach durch Lastschrift zurückzuholen. Natürlich haben wir diese Lastschrift im Betreff entsprechend gekennzeichnet.

Da das Mitglied aber sein Konto überzogen hat, hat die Bank den eingezogenen Betrag (also unser Geld) wieder zurückgebucht auf das Konto unseres Mitglieds. Telefonisch haben wir die Auskunft bekommen, dass die Fehlüberweisung unser Problem sei und wir eben versuchen sollen, vom Mitglied direkt das Geld zurück zu bekommen. Geht leider nicht, da das Mitglied unbekannt verzogen ist und uns die neue Adresse somit nicht vorliegt.

Jetzt meine Frage:
Darf die Bank unser Geld einfach so einbehalten? Und was können wir jetzt tun? Gibt es rechtliche Mittel und Wege die Bank zur Herausgabe unseres Geldes zu zwingen?

Sind für jeden Rat dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Silvia
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Newbie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Silvia,

ich sehe da leider ziemlich schwarz für Euch.
Ihr habt der Bank den Auftrag erteilt eine Überweisung zu tätigen, den hat die Bank ausgeführt und ist damit Ihrer Pflicht aus dem Geschäftsvertrag mit Euch nachgekommen. Dass dieser Auftrag ein Versehen war, liegt nicht im Verschulden der Bank sondern ist Euer Verschulden und dafür kann Eure Bank nicht haftbar gemacht werden.

Dann habt Ihr versucht den versehentlich überwiesenen Betrag per Lastschrift zurückzuholen (ansich eine gute Idee), diesen Auftrag hat Eure Bank auch wieder ausgeführt. Die Bank des Zahlungspflichtigen hat diese Lastschrift mangels Deckung zurückgegeben, was auch korrekt ist, denn Sie ist nicht verpflichtet ungedeckte Lastschriften einzulösen.

Keine der Beteiligten Banken hat hier einen Fehler verursacht, Aufträge nicht korrekt ausgeführt oder irgendwelche Rechte verletzt. Somit wirst du gegenüber den Banken keinerlei Rückforderungn geltend machen können. Der ganze Sachverhalt ist auf einen Fehler Eurerseits zurückzuführen.

Ihr habt jedoch gegenüber Eurem Mitglied einen Herausgabeanspruch, welchen Ihr auf privatrechtlichem Wege geltend machen müsst. Damit haben die beiden Banken absolut nichts zu tun. Da das Mitglied wohl wie Du schreibst unbekannt verzogen ist, wird das ganze wohl etwas schwierig.

Das ganze ist sicher für Euch ziemlich ärgerlich, aber nun einmal nicht zu ändern Traurig

Gruss

Newbie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SilviaR
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Newbie,

danke für die Antwort, auch wenn sie nicht so ausfällt, wie ich mir erhofft hatte. Aber ich hatte sowas schon befürchtet. Dann müssen wir wohl nach unserem verschollenen Mitglied fahnden. *seufz*

Liebe Grüße und danke.
Silvia
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.