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Verfasst am: 22.05.05, 15:38 Titel: Wichtig! Probleme beim Amtsarzt
Hallo.
Ich habe mich nach meinem ersten Studium aufgrund schlechter Berufsaussichten beim Finanzamt beworben und wurde angenommen. Vor Beginn der Anwärterzeit musste ich mich vor kurzem bei einer Amtsärztin untersuchen lassen. Problem ist, ich habe angegeben im Alter von 18 Jahren (ich bin jetzt 24) eine Therapie gemacht zu haben. Nun möchte die Ärztin weitere Informationen von der damaligen Klinik. Ich verstehe aber nicht, wie ein 6 Jahre altes Gutachten da Aufklärung geben kann. Ich habe ein ungutes Gefühl bei der Sache, weil ich damals nach drei Monaten auf eigene Verantwortung gegangen bin, da ich mein Abi machen wollte. Mein hausärztin rät mir ab, dass ich sie von der Schweigepflicht entbinde, denn sie hat von der Klinik nie ein Gutachten bekommen. Ich möchte aber auch nicht, dass die Amtsärztin ein Gutachten direkt bei der Klinik anfordert. Ich weiß ja nicht mal was da drin steht. Ich fühle mich sehr ungerecht behandelt, da ich gesund bin. Ich habe mein Studium mit 1,8 innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen und bin psychisch und physisch fit. Was kann ich tun? Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten? Hätte ich die Therapie nach 6 Jahren überhaupt angeben müssen?
Besten Dank im voraus für eure Hilfe. Ich bin echt verzweifelt.
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 23.05.05, 14:31 Titel:
1. Die Einsicht in die Krankenunterlagen durch die Amtsärztin muss nicht gleich bedeuten, dass sich dies negativ auswirkt.
2. Eine Verweigerung der Entbindung der Schweigepflicht könnte u.U. bedeuten, dass die Amtsärztin hinsichtlich der Prognose für die Beamtentauglichkeit eine Einschränkung macht. Ob sich dies so negativ auswirkt, dass die Amtsärztin sogar nicht einmal die Angestelltentätigkeit befürworten würde, wewiß ich nicht.
3.Warum lässt sich denn die Hausärztin nicht ein Gutachten von der Klinik kommen und dann entscheidest Du über das weitere Vorgehen.
Eine spätere Nichtverbeamtung/Nichteinstellung beim Finanzamt kann dann bei ablehnendem Bescheid gerichtlich überprüft werden.
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