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Wenn's der andere nicht bestreitet, reicht es. Man kann auch den anderen auffordern, sein Original im Gerichtsverfahren vorzulegen.
Wenn der andere aber sagt es gäbe den Vertrag überhaupt nicht, wird es schwierig. Technisch ist es bekann lich kein Problem eine Unterschrift auf einer Fotokopie so einzufügen, daß das niemand mehr als Fälschung feststellen kann. Deshalb braucht man für Beweiszwecke auch immer beglaubigte Kopien.
... Deshalb braucht man für Beweiszwecke auch immer beglaubigte Kopien.
Es kann vollkommen ausreichen, daß man eine Kopie vorliegt und "substantiert" vorträgt zu den Einzelheiten des Vertragsschlusses (Wann/Wo/Wie etc.). Hat man im (Zivil-)Prozeß einmal derart substantiert vorgetragen, obliegt es der anderen Seite, entsprechend substantiert zu bestreiten...
Gruß _________________ Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.
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