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Zwangszuruhesetzung wg. DU / Resturlaub und Überstunden?

 
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rotmichi99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 22:03    Titel: Zwangszuruhesetzung wg. DU / Resturlaub und Überstunden? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich werde zum 01.05.05 mit 34 Jahren wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Ich bin seit dem 08.01.04 krankgeschrieben. Meine Frage ist nun, was passiert mit den ganzen Urlaubsansprüchen und Überstunden, die man auf dem WAZ-Konto gesammelt hat? Wird das evtl. ausgezahlt, oder verfällt es einfach?

Dann habe ich noch eine Frage:
Mitte 2004 wurde unsere WAZ von 38,5 auf 34 Stunden geändert. Die dienstinterne Umsetzung fand jedoch 52 Wochen später statt, d.h. die Mitarbeiter haben noch 52 Wochen 38,5 Std. gearbeitet, obwohl sie nur 34 angerechnet bekommen haben. Die Überstunden sollten dann abgebummelt werden. Als Gegenzug wurde das Weihnachtgeld gestrichen, da sie ja das Grundgehalt nicht kürzen konnten. Wie ist es denn jetzt mit mir? Ich war ja das ganze Jahr krankgeschrieben. Habe ich da auch Ansprüche auf die Überstunden? Und wenn ja, werden mir diese ausbezahlt?
Oder gilt da, wer krank ist hat Pech gehabt?

Ich hoffe, ich habe meine Fragen nicht allzu verwirrend gestellt.

Gruß,
Diana
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lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 06:28    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Beamten gibt es nicht den Tatbestand einer Urlaubsabgeltung, d.h. nicht in Anspruch genommener Urlaub ist verfallen.
Hinsichtlich der Bezahlung von Überstunden/Mehrarbeit bei Beamten gilt die "MehrarbeitsvergütungsVO". Ob hier die Voraussetzungen für die Bezahlung vorliegen, kann ich nicht beurteilen.
Ich frage mich aber, welches Konstrukt hier die Herabsetzung der WAZ auf 34 Stunden war. Welcher Dienstherr kürzt denn in der heutigen Zeit die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit um 4,5 Stunden oder handelt es sich hier um eine (unzulässige) einseitig ausgesprochene Teilzeit? Frage
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 07:39    Titel: Re: Zwangszuruhesetzung wg. DU / Resturlaub und Überstunden? Antworten mit Zitat

rotmichi99 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Dann habe ich noch eine Frage:
Mitte 2004 wurde unsere WAZ von 38,5 auf 34 Stunden geändert. Die dienstinterne Umsetzung fand jedoch 52 Wochen später statt, d.h. die Mitarbeiter haben noch 52 Wochen 38,5 Std. gearbeitet, obwohl sie nur 34 angerechnet bekommen haben. Die Überstunden sollten dann abgebummelt werden. Als Gegenzug wurde das Weihnachtgeld gestrichen, da sie ja das Grundgehalt nicht kürzen konnten. Wie ist es denn jetzt mit mir? Ich war ja das ganze Jahr krankgeschrieben. Habe ich da auch Ansprüche auf die Überstunden? Und wenn ja, werden mir diese ausbezahlt?
Oder gilt da, wer krank ist hat Pech gehabt?
Ich hoffe, ich habe meine Fragen nicht allzu verwirrend gestellt.
Gruß,
Diana


Man beachte und lasse sich diese Frage auf der Zunge zergehen. Man kommt aus dem Staunen nicht mehr raus.
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rotmichi99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 24.05.05, 09:44    Titel: Runtersetzung der WAZ Antworten mit Zitat

Hallo,

die Deutsche Anbieter X ist jetzt ja eine AG, die jedoch immernoch einen großen Teil der Beamten (Bundesbeamte) beschäftigt. Angeblich wurde letztes Jahr eine Einigung mit dem Bund getroffen, dass die Anbieter X anstelle des Weihnachtsgeldes die WAZ bei gleicher Bezahlung auf 34 Std. kürzen dürfte. Das Urlaubsgeld wurde ebenfalls gestrichen.
Angeblich soll dies alles rechtens sein.

Schönen Gruß,
Diana
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