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Verfasst am: 30.05.05, 08:53 Titel: USA grundstücke
Hallo
danke erstmal für die antwort
klar kann keine einzelberatung durchgeführt werden+
soll es auch gar nicht, wollte nur mal eine anfang haben.
denn sich an IRGENDJEMANDEN zu wenden finde ich problematisch (aus erfahrung sprechend)
ich bin hier in deutschland und möchte zwei grundstücke verkaufen und wollte wissen wo man sich erkundigen kann wie die rechtsform in den usa ist.
denn ich habe vernommen, dass der VERKÄUFER sämtliche "nebenkosten-provision etc." zahlen soll und nicht wie hier in Dtl. der käufer.
die selbe frage hätte ich bezogen auf spanische häuser. wer zahlt was wie genau.
Verfasst am: 30.05.05, 09:37 Titel: Re: USA grundstücke
nappa hat folgendes geschrieben::
...ich bin hier in deutschland und möchte zwei grundstücke verkaufen und wollte wissen wo man sich erkundigen kann wie die rechtsform in den usa ist.
denn ich habe vernommen, dass der VERKÄUFER sämtliche "nebenkosten-provision etc." zahlen soll und nicht wie hier in Dtl. der käufer.
die selbe frage hätte ich bezogen auf spanische häuser. wer zahlt was wie genau.
...
Hallo Nappa,
im Hinblick auf die USA-Grundstücke würde ich mich auch nicht an "irgendjemanden" wenden, sondern an einen auf USA-Immobilienrecht spezialisierten deutschen Anwalt.
Der wird Ihnen eine verläßliche Antwort geben können sowie die möglichen Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.
Fragen Sie bei der nächstgelegenen Anwaltskammer nach, die können Ihnen einen solchen Anwalt in der Regel nennen. Eine Übersicht sämtlicher Rechtsanwaltskammern in Deutschland mit Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier http://www.brak.de/seiten/01_03.php.
Was Immobilienverkäufe / Immobilienrecht in Spanien angeht, ist es es so, daß -unabhängig von der gesetzlichen Regelung- einzelvertraglich geregelt werden kann (und regelmäßig auch geregelt wird), wer welche Kosten tragen soll.
Auch hier wird Ihnen ein auf spanisches Immobilienrecht spezialisierter deutscher Anwalt sicherlich weiterhelfen können.
Allgemein gilt, daß aufgrund des nicht unerheblichen Gegenstandswertes bei Immobiliengeschäften eine anwaltliche Beratung beim An- und Verkauf von Immobilien im Ausland regelmäßig empfehlenswert ist.
Mit freundlichen Grüßen _________________ Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.
Hallo,
Normalerweise bereitet der Immobilienmakler hier in den USA alles vor - er/sie erledigt den Check der Voreintragungen bzgl. des Grundstuecks, bereitet die Dokumente vor, kann ggf. einen Gutachter nennen usw.
Der Vertrag und der Eigentumsuebergang wird rechtsgueltig durch die Unterzeichnung beim Notar. Die Kosten fuer den bzw. die Makler traegt der Verkaeufer. Standard sind 6% des Kaufpreises die sich, falls Kaeufer und Verkaeufer verschiedenen Makler haben, die Makler teilen. Die Kosten fuer den Makler traegt normalerweise der Verkaeufer.
Ich rate, in jedem Fall mit einem Makler zu sprechen, der dann auch Informationen zur Lage des Grundstuecks (Eisenbahn oder Interstate in der Naehe? Tieffluggebiet?) zusammentragen kann. Typischerweise werden Haeuser und Grundstuecke in "MLS"-Listings veroeffentlicht und jeder Makler darf dann die Immobilie verkaufen. Exklusivrechte wie in Deutschland gibt es hier nicht.
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