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Folgende Situation:
A baut mit B ein Haus auf dem Grundstück von A.
B steht nicht im Grundbuch nur im Kreditvertrag.
A und B trennen sich.
B Lernt C kennen. B ist noch im Kreditvertrag mit A.
B und C wollen heiraten.
Wenn A und B den Kreditvertrag nicht mehr bedienen könnten, wäre C aufgrund der Ehe und damit Fürsorgerpflicht(?) für B automatisch in der Haftung?
Man haftet immer nur für Kredite, die man selbst als Kreditnehmer bzw. als Bürge mit unterschrieben hat! C hat da überhaupt nichts mit zu tun. Was die drei im Innenverhältnis machen, interessiert nach außen niemanden.
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