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Verfasst am: 26.04.05, 08:16 Titel: Tilgung der Schulden /Wie geht es weiter ?
Folgendes A und B waren verheiratet,hatten gemeinsamen Kredit, es folgte die Trennung (mittlerweile geschieden) es wurde schriftlich festgehalten das jeweils A und B die Hälfte der Rate zahlen .. nun hat B
in 5 Jahren ungefähr 9 mal die Hälfte überwiesen ,mehr nicht , A zahlte alles alleine .Da B zeitweise auch arbeitslos war .B kümmert sich gar nicht mehr und meldet sich auch nicht .Nun kann A auch nicht mehr zahlen , A wird nun keine Zahlungen mehr vornehmen ,was kann im schlimmsten Fall passieren ? Wird B nun sofort zur Rechenschaft gezogen oder wird auch A von der Bank belästigt ? Ach A ist mittlerweile wieder neuverheiratet , liegt mit dem Einkommen unter der Pfändungsgrenze ,wird C(der neue Ehemann) mit angerechnet bei der Pfändungsgrenze ? Oder hat C damit nix zu tun ?
Zuletzt bearbeitet von winnie33 am 29.04.05, 09:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
es besteht ein kreditvertrag zwischen a und b , und bei der trennung wurde es schriftlich festgehalten ,bei der anwältin,dass B die Hälfte der kreditrate auf das Konto von A überweisst. Mittlerweile bekommt A knapp 10.000€ von B .
dann sollte a mit den gesammelten unterlagen (überweisungen etc.) und natürlich dem vertrag der beiden zu seinem anwalt gehen und seine forderung gegen b einklagen.
haben A und B den Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, haften beide gesamtschuldnerisch, d.h.die Bank kann an jeden herantreten und die Gesamtsumme verlangen. Da interessieren erst mal keine Verträge im Innenverhältnis. Die Bank kann bei jedem zwangsvollstrecken.
Im Innenverhältnis ist es so, dass B für jede volle Rate, die bezahlt wurde, einen Ausgleichsanspruch in hälftiger Höhe hat. B kann schon bei der 1.Rate, die A nicht mehr mitzahlt, auf Gesamtschuldnerausgleich klagen. Der hälftige Gesamtschuldnerausgleich steht B laut Rechtsprechung auch ohne irgendwelche Verträge zu, da ja wie gesagt A und B gemeinsam im Kreditvertrag stehen!
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