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Verfasst am: 24.05.05, 18:54 Titel: Spätes Geständnis im TV
Der Fall liegt schon gute vier Jahre zurück:
In einer Diskothek kam es wegen einem blöden Spruch zu einem Handgemenge. Ein Jugendlicher sagte zu einem "Pop-Star" das ihm seine Musik nicht gefällt, worauf hin er auf den Jugendlichen losging, wild um sich schlug, und den Jugendlichen auch im Gesicht traf. Der Schlag war angeblich mit Schmerzen verbunden, aber mit keinen größeren Verletzungen.
Der Vorfall wurde von dem Jugendlichen in der selben Nacht bei der Polizei zu Protokoll gegeben, und der Pop-Star wurde von dem Jugendlichen angezeigt. Später wurde dem Jugendlichen per Post von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, das die öffentliche Klage mangels öffentlicher Interesse nicht erhoben wird. Der Jugendliche hätte die Möglichkeit, die Angelegenheit als Privatklage zu verfolgen. Das erschien ihm aber ziemlich aussichtslos, weswegen er die Sache nicht weiter verfolgte.
Vor wenigen Monaten hat der Pop-Star ein Fernsehinterview (ARD) gegeben, und dort eher nebenbei von dem damaligen Vorfall berichtet. Ungefährer Wortlaut: "...da hat der Typ mich so genervt das ich ihm ein paar auf die Fresse gehauen habe".
Kann der Pop-Star vom Jugendlichen jetzt im nachhinein noch für die damalige Tat belangt werden, und die TV-Aussage als Beweis verwenden?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.05.05, 23:10 Titel:
Körperverletzung verjährt erst nach 5 Jahren, §§223, 78 StGB. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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bei Popstars (mit viel Geld) ist denkbar, dass ein höheres Schmerzensgeld - unabhängig vom Strafverfahren - rauskommt. Es wäre daher sinnvoller ein Zivilverfahren durchzuführen. Hier ist Verjährungsfrist 3 Jahre. _________________ mfg
Klaus
Der Fall ereignete sich aber schon im Jahr 2001, also mehr als drei Jahre. Lohnt es sich trotzdem, einen Anwalt zu nehmen? Oder muss der Jugendliche damit rechnen, das der Pop-Star sich (weil er viel Geld hat) einen sehr guten Anwalt holt, der die Geschichte zu Lasten des Jugendlichen umkehrt?
Auch ein guter Anwalt kann nichts an Tatsachen ändern.
Gewalt ist Gewalt egal von wem, ein 100% Beweis + Zeugenaussagen auf seiner Seite und der andere ist sogut wie schuldig hat er selbiges nicht als Gegenargument vorzuweisen.
Da kann kein toller Anwalt was machen, immer dieses gelaber: der hat nen guten Anwalt...
Wo steht geschrieben das ein Anwalt gut ist oder schlecht? Wer beurteilt das? Die Presse?
Bin ma gespannt ob Jackson in USA verurteilt wird btw.
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