Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rücktrittsrecht aus Rechtschutzversicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rücktrittsrecht aus Rechtschutzversicherung
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
holgerm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 09:50    Titel: Rücktrittsrecht aus Rechtschutzversicherung Antworten mit Zitat

Person A hat eine Rechtschutzversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Die Versicherung hat noch eine Rest-Laufzeit von 3 Jahren.
Versichert ist Person A als Versicherungsnehmer. Mitversichert sind seine Frau und sein Kind bis zum Alter von 25 Jahren.

Aufgrund der Scheidung von seinen Frau und Arbeitslosigkeit hat Person A nicht mehr genug Geld um die Versicherung zu bezahlen. Hat Person A Möglichkeiten diese Versicherung frühzeitig zu kündigen ? Wenn ja welche ?

Vielen Dank im Vorraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Holger,

Versicherungsverträge, die nach dem 21.07.1994 geschlossen wurden, können zum Ablauf des 5. oder jedes darauffolgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden (§ 8, Abs. 3 VVG). Das dürfte hier zutreffen. Also Kündigung zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres und das wars.

Aber mal so nebenbei: nach meinem Kenntnisstand wurden alle Rechtsschutzversicherungen bei allen Gesellschaften nur mit 5 jahren Laufzeit abgeschlossen, auch früher, als es grundsätzlich noch 10-Jahres-Verträge gab. Kann mich da mal jemand aufklären?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Versicherungsverträge, die nach dem 21.07.1994 geschlossen wurden, ...


Danke für die Info. Das genaue Datum hatte ich nicht mehr im Kopf.

Zitat:
Aber mal so nebenbei: nach meinem Kenntnisstand wurden alle Rechtsschutzversicherungen bei allen Gesellschaften nur mit 5 jahren Laufzeit abgeschlossen, auch früher, als es grundsätzlich noch 10-Jahres-Verträge gab. Kann mich da mal jemand aufklären?


Hm, kommt auf die Provisionsregelungen an. Provision für einen bereits bestehenden Vertrag bekommt man als Vermittler üblicherweise dann, wenn man den Vertrag um 4 Jahre (gegenüber dem ursprünglichen Ablaufdatum) verlängert.

Bei der Gesellschaft, bei der ich meine Ausbildung absolviert habe, werden auf Grund dessen heute noch 10-Jahres-Verträge abgeschlossen. Hat für den Kunden keine Nachteile, sondern nur zwei Vorteile für die Gesellschaft:

1. Vermittler ist zufrieden, da er auch Provision für Verträge kassiert, die eigentlich noch bis z. B. 2007 laufen (ein 5-Jahres-Vertrag, den ich heute abschließe, würde mir ja geldlich nichts bringen).

2. Für den Kunden siehts so aus, als ob er den Vertrag erst nach 10 Jahren kündigen kann, d. h. er fühlt sich länger an den Vertrag gebunden.

Ob das eine kundenfreundliche Vorgehensweise ist, lasse ich mal dahin gestellt. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass andere Gesellschaften das auch so handhaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 25.05.05, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihuen,
das ist keine kundenfreundliche Regelung sondern .....
Das lasse ich mal dahingestellt. Kundenfreundlich sind möglichst kurze Fristen.
Man sollte das Entlohnungssystem der Vertreter endlich dem Makler angleichen. Aber das trauen sich die Versicherer nicht. Denn dann gibt es plötzlich eine Bestandsverschiebung. Aber das nur nebenbei.
Zu Mogli, ich kenne noch 10Jahresregelungen auch bei Rechtsschutz. Aber das macht ja nichts, wenn so wie von dir richtig beschrieben verfahren wird. Die anderen aufgeführten Gründe sind jedoch bei anderen Laufzeiten kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Grüße Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
holgerm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es aus bei einer Beitragserhöhung. Gäbe es dann ein Kündigungsrecht, so wie bei einer Kfz-Versicherung ?
MfG
Holger
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Außerordentliches Kündigungsrecht bei Betragserhöhung: dann, wenn sich der Umfang des Versicherugsschutzes nicht verbessert hat.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Außerordentliches Kündigungsrecht bei Betragserhöhung: dann, wenn sich der Umfang des Versicherugsschutzes nicht verbessert hat.


Bei Altverträgen @ Mogli ?

Die alten RS haben noch ne Beitragsanpassungsklausel, die werden jährlich teurer, außer die 69er ARB`s, Umstellung auf neue ARBs wäre hier wohl am besten, weil oftmals sind Altverträge mit weniger Leistungen heute schon teurer als die neuen Verträge mit deutlich mehr Leistungen..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
retuerk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 16
Wohnort: Emsland/Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 10:34    Titel: Alte ARB teils besser Antworten mit Zitat

Die alten Rs-Verträge bis etwa Ende der 80er Jahre waren von den Bedingungen und den Leistungen einerseits besser und andererseits imAbsicherungsbereich absolut ausreichend.Damals mußte noch jede Vertragsverlängerung um fünf Jahre schriftlich erfolgen. Die neuen Rs-verträge haben so unterschiedliche ARB`s d. sie selbst von Fachleuten oft nicht verglichenwerden können.
retuerk
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 14:41    Titel: Re: Alte ARB teils besser Antworten mit Zitat

retuerk hat folgendes geschrieben::
Die alten Rs-Verträge bis etwa Ende der 80er Jahre waren von den Bedingungen und den Leistungen einerseits besser und andererseits imAbsicherungsbereich absolut ausreichend.Damals mußte noch jede Vertragsverlängerung um fünf Jahre schriftlich erfolgen. Die neuen Rs-verträge haben so unterschiedliche ARB`s d. sie selbst von Fachleuten oft nicht verglichenwerden können.
retuerk


Aha, fragt sich nur woher diese Weißheiten stammen.

Denn auch die alten Verträge verlängern sich immer stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht vor Ablauf gekündigt wird.

Allerdings wüßte ich jetzt schon, über welche ARB`s im Vergleich zu den heutigen wir uns jetzt unterhalten wollen, die angeblich besser sein sollen ?

Wenn wir jetzt von ARB 69 ausgehen wollen, in der ersten Fassung Vers. Summe 25.000 DM mit Strafzetteln eingeschlossen, für einen Apfel und ein Ei im Jahr Beitrag, trifft das mit den besseren Leistungen zwar in Sachen Strafzettel zu, aber mit der Vers. Summe in keinem Fall mehr zeitgemäß, und auch sonst nicht an die heutigen Bedürfnisse angepasst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
retuerk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 16
Wohnort: Emsland/Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster schrieb: Aha, fragt sich nur woher diese Weißheiten stammen

Nun die Weisheiten stammen aus den Erfahrungen als Bezirksdirektor einerRS-Gesellschaft und dem ständigen Umgang mit Anwälten, die zu oft schon von den Rs-Gesellschaften zum Beispiel bei der Frage : Was ist bei Ablehnung der Kostendeckungszusage durch die RS-Gesellschaft zu tun?, die verschiedenartigen ARB`s um die Ohren gehauen bekommen haben.
Die Beitragsangleichungsklausel wurde erst Mitte/Ende der 80er Jahre eingeführt. Selbstverständlich war die automatische Verlängerung um 1 Jahr schon möglich, nur Beitragserhöhungen und neue Leistungen bedurften der Unterscherift des Kunden.

Die Erhöhung der Deckungssummen ist ein Witz,weil sie nur in den seltensten Fällen zum tragen kommt.
Der Großteil der Versicherten wünscht eine RS-Versicherung für die alltäglichen Rechtsfälle des täglichenLebens und bei diesen, selbst bei Arzthaftungsprozessen über drei Instanzen kommt es selten zur Überschreitung der DS.
Im übrigen hat es bis dahin garantiert schon Ablehnungen wegen mangelnder Erfolgsaussichten gegeben.
Eine große deutsche RS_Versicherung löst zurZeit systematisch ihren AD auf und kündigt bei 2 RS-fällen in fünfJahren den vertrag zum Ablauf.

Derabschluß eines RS-Vertrages in heutiger Zeit ist teuer und bei Selbstbeteiligung absolut unattraktiv. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, das mit den Vertragsinhalten von neueren Verträgen, sehe ich immer noch etwas anders, bin jetzt auch lang genug im RS Geschäft, sind zu den am meisten vertreten alten 100.000ern doch einige nette Neuerungen über die Jahre dazu gekommen, die ich heute nicht mehr missen möchte, selbst wenns teilweise nur Kleinigkeiten sind.
Das mit der A..g hab ich eben im anderen Thread mitbekommen, is eigentlich ein Trauerspiel sowas, hoffe das bleibt uns auch weiterhin erspart.
Denn wenn LV mal bei uns wichtiger als RS werden sollte sattle ich die Hühner und such mir nen neuen Job, oder gehe in Rente Sehr glücklich
Was macht denn der Vertrieb jetzt bei der A, in alle Himmelsrichtungen auflösen, oder gesammelter Wechsel zum Mitbewerber ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
retuerk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 16
Wohnort: Emsland/Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 23:29    Titel: blauweiß Antworten mit Zitat

Die langjährigen Mitarbeiter kämpfen zumTeil noch um Abfindungen und Renten,oder sind bereits bei der RS-versicherungmit den drei Buchstaben gelandet.
Aus zumindest gut informierten Kreisen verlautet,d. mein ehemalige Auszubildender und Orgainspektor für einen BD-Posten in Oldenburg vorgesehen ist und als "Fischer"
zur Zeit sehr erfolgreich ist.
Während die Blauweißen in Ostfriesland ganz gut positioniert waren,war es im Emsland und Osnabrückerland genau umgekehrt Cool
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 06:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::
Mogli hat folgendes geschrieben::
Außerordentliches Kündigungsrecht bei Betragserhöhung: dann, wenn sich der Umfang des Versicherugsschutzes nicht verbessert hat.


Bei Altverträgen @ Mogli ?

Die alten RS haben noch ne Beitragsanpassungsklausel, die werden jährlich teurer, außer die 69er ARB`s, Umstellung auf neue ARBs wäre hier wohl am besten, weil oftmals sind Altverträge mit weniger Leistungen heute schon teurer als die neuen Verträge mit deutlich mehr Leistungen..


Bei Uraltverträgen gilt das nicht. Aber Holger hat eingangs geschrieben, dass es sich um einen 10-Jahres-Vertrag handelt, der noch drei Jahre läuft, also bis 2008.

Dieser Vertrag wurde also 1998 abgeschlossen, und somit gilt die Regelung des § 31 VVG neuer Fassung.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Thom hat folgendes geschrieben::
Hallo ihuen,
das ist keine kundenfreundliche Regelung sondern .....
Das lasse ich mal dahingestellt.


Ich bin genau deiner Meinung. Allerdings hüte ich mich davor, meinen Ausbildungsbetrieb schlecht zu machen, sonst sieht das ja so aus als wär ich unfähig Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

@ Moglich, die 3 Jahre Restlaufzeit hatte ich überlesen, sorry war mein Fehler.

Aber 1998 - 10 Jahre Laufzeit in RS, auch nicht schlecht, wußte garnicht, daß es sowas aufm Markt überhaupt gibt, da mir seit 1994 geschlossene RS Verträge bisher immer nur mit max. 5 Jahre begegnet sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.