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GbR gilt BGB oder HGB ?

 
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mrmiagi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 19:41    Titel: GbR gilt BGB oder HGB ? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte etwas Fragen. Ich habe einen Laptop bestellt und diese Bestellung storniert, weil ich doch woanders kaufen wollte. Wir haben eine GbR, wollten das Gerät aber für die Arbeit also als Endverbraucher kaufen.

Gilt in einem solchen Fall das BGB also mit Fernabsatzregelungen oder das HGB?
Bzw. wenn das HGB gilt war dann eine Stornierung wirksam oder kann der Händler sich auf eine Umwirksamkeit berufen?
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mrmiagi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Was vielleicht noch wichtig zu wissen sein könnte. Wir sind hauptsächlich Dienstelister, sprich wir handeln kaums mit Sachen.
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qw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Da ihr den Laptop nicht als Verbraucher gekauft habt, gibt es ohnehin kein Widerrufsrecht. Gekauft ist gekauft.
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mrmiagi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Fall schon. Wir sind doch Verbraucher des Gerätes. Welcher unterschied besteht denn dann überhaupt noch zwischen einer GbR und OHG?

Es ging auch nicht um einen Umtausch sondern um eine direkte stornierung eines Auftrages nach der bestellung (60 min später). Ist das etwas nicht möglich?
Was ist den wenn man sich da mal einfach irrt und statt 1 10 eingibt oder so.
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qw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

mrmiagi hat folgendes geschrieben::
In diesem Fall schon. Wir sind doch Verbraucher des Gerätes.


Sprachlich mag das schon stimmen. Aber wer Verbraucher im Sinne der Fernabsatzregelungen ist, bestimmt sich nach § 13 BGB. Und das können ausschließlich natürliche Personen, also niemals eine GbR sein.

mrmiagi hat folgendes geschrieben::
Welcher unterschied besteht denn dann überhaupt noch zwischen einer GbR und OHG?


Eine OHG ist Kaufmann, eine GbR nicht. Im übrigen gelten für die OHG viele Sonderregelungen im HGB, das Recht der GbR ist sozusagen die Grundlage. Allerdings hat die Rechtsprechung die beiden Gesellschaftsformen auch zum Teil bereits angenährt, so dass die Unterschiede nicht mehr ganz so groß sind wie früher.

mrmiagi hat folgendes geschrieben::
Es ging auch nicht um einen Umtausch sondern um eine direkte stornierung eines Auftrages nach der bestellung (60 min später). Ist das etwas nicht möglich?


Man ist an seine Willenserklärung grundsätzlich gebunden (§ 145 BGB). Eine Art Storno-Recht gibt es nicht, wenn es zwischen den Parteien nicht vereinbart wurde. Die Willenserklärung könnte höchstens nach § 146 erloschen sein. Das dürfte in deinem Fall aber kaum so sein.

mrmiagi hat folgendes geschrieben::
Was ist den wenn man sich da mal einfach irrt und statt 1 10 eingibt oder so.


Dann hat man unter Umständen ein Anfechtungsrecht nach § 119 BGB und kommt so von dem Vertrag los.
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mrmiagi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 08:35    Titel: Ok Antworten mit Zitat

OK vielen Dank erstmal.

Die AGB des Shops sehen einen Umtauschsrecht von 14 Tagen vor und unterscheiden an der Stelle nicht zwischen Gewerbetreibenden und Privatkunden.

Es wird lediglich auf die Pflicht der Mängelrüge hingewiesen. Man sollte Mängel innerhalb von 48 Stunden aufzeigen.

Eine Betsätigung über die Stornierung wurde mir per EMail bestätigt. Ich wollte nur wissen ob ich mich dann auf diese EMail verlassen kann. Nicht das später etwas anderes behaupted wird.
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