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Ich stehe kurz davor, einen Online-Shop gezielt für Erwachsene fertig zu stellen.
Meine Frage, da ich das mittlerweile schon sehr oft gesehen habe, ist, ob ich dafür auch einen Jugendschutzbeauftragten brauche!?
Ist es notwendig, eine "fremde" Person dafür zu bestellen oder genügt es, wenn ich selbst diese Aufgabe übernehme, da ich Kenntnis vom entsprechenden Gesetz (soweit ich weiß nur § 7 Absatz 3 JMStV) habe und dieses bzw. den Jugendschutz generell wahre?
Da ich bereits "Anbieter" einer solchen Tätigkeit im Internet gefunden habe, diese mir aber teilweise suspekt waren, schließt sich eine nächste Frage an: An wen wende ich mich in einem solchen Fall am besten?
Vielen Dank für eine evtl. Hilfe bereits im Voraus!
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