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Wiederbeschaffungswert KFZ nicht voll erstattet

 
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MichaelG
Gast





BeitragVerfasst am: 11.10.04, 21:11    Titel: Wiederbeschaffungswert KFZ nicht voll erstattet Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe folgendes Problem.Ich hatte einen Auffahrunfall und war der Geschädigte.

Nun bin ich zu dem KFZ Händler bei dem ich seinerzeit mein Auto kaufte um mir einen Reparaturkostenvoranschlag erstellen zu lassen
.Dieser belief sich um die 4000€ , da sich der Meister nicht sicher war bestellte er einen Sachverständigen.Nach ein paar Tagen erhielt ich Post von der gegnerischen Versicherung.In dem Schreiben teilte man mir mit, das mein 6 Jahre alter Renault Clio einen Wiederbeschaffungswert von 2500 € hätte.

Der Restwert wurde lt Gutachten mit 0 € beziffert.
Allerdings hätte man einen Restwertaufkäufer welcher 800€ für das Fahrzeug bietet.Das Angebot lag in diesem Falle dem Versicherungsschreiben bei
.Also Wiederbeschaffungswert 2500.- minus 800.- Restwerteaufkäufer gleich Zahlbetrag den die Versicherung überweist entspricht 1700.-

Die Versicherung empfiehlt in ihrem Schreiben das Angebot des Restwertaufkäufer anzunehmen, da ich ansonsten gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen könnte.

Erwähnen muss ich in diesem Zusammenhang noch, dass ich den Motor des Fahrzeugs im vergangenen Jahr für über 2000.- Euro habe überholen lassen (Motor ist als neuwertig anzusehen).
Dies wurde bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung aber außer Acht gelassen.
Ich bin nicht bereit mein Auto welches ja immer noch verkehrssicher und betriebsbereit ist an diesen Aufkäufer abzutreten, da sich dieser sicherlich die Hände reiben würde.

Denn allein der Wert des Motors übersteigt bei weitem sein Angebot von 800 Euro.

Auch hatte ich auch nicht die freie Wahl eines Sachverständigen, sonder es kam gleich einer von der Versicherung des Schädigers

Habe ich noch die Möglichkeit einen Sachverständigen meines Vertrauen hinzuzuziehen, ohne das mir Mehrkosten entstehen, da ich denke, das dieser den Wiederbeschaffungswert höher beziffern könnte ( wegen der Generalüberholung des Motors).Oder aber, wie habe ich die Möglichkeit an den vollen Wiederbeschaffungswert von 2500. Euro zu kommen ?I
ch habe mal recherchiert hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes.
Weder renommierte Händler noch der freie Markt bieten ein Fahrzeug in der Ausstattung, Alter und Kilometerleistung in der Preisklasse an welche der Gutachter ermittelt hat.

Die angefragten Fahrzeuge lagen preislich deutlich über dem Wert, welchen der Gutachter ermittelt hat. Ich fühle mich von der Versicherung ziemlich über den Tisch gezogen.

Bitte vielmals um Hilfe und bedanke mich schon für eventuelle Hinweise wie ich weiter verfahren kann.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.04, 07:00    Titel: Re: Wiederbeschaffungswert KFZ nicht voll erstattet Antworten mit Zitat

Zitat:
Erwähnen muss ich in diesem Zusammenhang noch, dass ich den Motor des Fahrzeugs im vergangenen Jahr für über 2000.- Euro habe überholen lassen


...dadurch wird ein motor noch lange nicht neuwertig.

sie können natürlich auch selbst ein gutachten in auftrag geben. mit der konsequenz, wenn ihr gutachter zu dem selber ergebnis kommt, dass sie das gutachten auch selber bezahlen müssen. lediglich bei gravierenden unterschieden (welche dann nochmals gegengeprüft werden) muss die versicherung dann auch ihren gutachter übernehmen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.04, 13:35    Titel: Re: Wiederbeschaffungswert KFZ nicht voll erstattet Antworten mit Zitat

sie können natürlich auch selbst ein gutachten in auftrag geben. mit der konsequenz, wenn ihr gutachter zu dem selber ergebnis kommt, dass sie das gutachten auch selber bezahlen müssen. lediglich bei gravierenden unterschieden (welche dann nochmals gegengeprüft werden) muss die versicherung dann auch ihren gutachter übernehmen.[

Erst einmal vielen Dank für diei Antwort.

Eiin heutiger Besuch bei einem Gutachter ergab einen Wiederbeschaffunswert von € 3400.-

Nochmals zum Vergleich Gutachter der Versicherung WBW 2500.- neutraler Gutachter 3400.-.

Die Differen beträgt 900.-

Ich denke das kann man schon als gravierend ansehen oder ?


t
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goldaktie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 12.10.04, 18:23    Titel: Re: Wiederbeschaffungswert KFZ nicht voll erstattet Antworten mit Zitat

Wenn die Reparaturkosten lt. Gutachten mehr als 130% über dem Wiederbeschaffungswert liegen, dann kannst Du der Versicherung die Reparaturkosten nicht abverlangen und die Abrechnung auf Totalschadenbasis ist korrekt. Dann mußt Du Dir auch den noch erzielbaren Restwert anrechnen lassen, egal ob Du das Auto veräußerst oder nicht.

Was den Unterschied zum Wiederbeschaffungswert angeht, muß nicht unbedingt ein vollwertiges Schadensgutachten erstellt werden. Es dürfte ausreichend sein, wenn ein öffentlich vereidigter Sachverständiger (egal ob "frei" oder einer größeren SV-Firma angehörig) das vorliegende Gutachten überprüft und eine eigene Stellungnahme zum Wiederbeschaffungswert abgibt. Wenn der erste Gutachter werterhöhende Umstände übersehen hat (das passiert auch freien Sachverständigen gelegentlich), hast Du hier einen Ansatzpunkt.

Daß Du gerade erst einen sehr hohen Geldbetrag in den Motor gesteckt hast, muß den Fahrzeugwert nicht unbedingt um diesen Geldbetrag erhöhen. Das ist auch leider so, kann aber fundiert nur von einem Sachverständigen, der sich das Ding angesehen hat, beurteilt werden.

Sprich mit Deinem zweiten SV erstmal über die Kosten einer Stellungnahme seinerseits. Danach würde ich - ehe ich den Auftrag gebe - erstmal mit dem Sachbearbeiter der Versicherung telefonieren und ihm darlegen, daß Du das Gutachten überprüfen lassen möchtest und fragen, ob sie die Kosten dafür übernehmen. Hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes würde ich mit offenen Karten hinsichtlich Deiner Bedenken geben und sagen, daß Du Dich über den Tisch gezogen fühlst. Wenn der Sachbearbeiter abblockt, laß Dir den Vorgesetzten geben.

Wenn Dir die Sache zu kompliziert erscheint, geh zu einem Anwalt. Wenn die gegnerische Versicherung eine Direktversicherung ist, würde ich Dir das auf jeden Fall raten.
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MichaelG
Gast





BeitragVerfasst am: 12.10.04, 21:02    Titel: Re: Wiederbeschaffungswert KFZ nicht voll erstattet Antworten mit Zitat

Hallo,
ersteinmal vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

Habe heute erstmal mit einmal ein Schreiben an die Versicherung geschickt und denen meinen Unmut schriftlich mitgeteilt und darum gebeten das Gutachten noch einmal zu überdenken.

Ich werde mal sehen was dabei rauskommt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 11:46    Titel: Re: Wiederbeschaffungswert KFZ nicht voll erstattet Antworten mit Zitat

nix kommt dabei raus.
die machen nen stempel drauf...... " gelesen und gelacht " Lachen
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