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Verfasst am: 24.05.05, 18:08 Titel: "Unehrenhaft aus Bea-Verh. ausgesch. und jetzt wieder B
Vor 10 Jahren wurde ich (Bea bei der Bahn) wegen eines Dienstvergehens zunächst vom Dienst suspendiert und später gegen mich (damals Bea auf Probe) ein Untersuchungsverfahren angestrengt, ob ich nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BBG zu entlassen bin.
Es wurde eine Untersuchung nach § 126 Abs. 1 BBG gegen mich angeordnet, welche jedoch nie stattfand, da ich vorher gem. § 30 BBG einen Antrag auf Entlassung gestellt hatte und diesem auch stattgegeben wurde.
Somit wurde auch das Verfahren gegen mich eingestellt.
Nun, 10 Jahre später, bin ich seit Oktober 2004 wieder Bea. Diesmal wurde ich von einer Kommune eingestellt. Wegen der Berücksichtigung der damaligen Zeiten wurde ich aufgeofordert, die entsprechenden Nachweise zu bringen. Es geht u. a. um die Berechnung der Versorgungsbezüge.
Leider bekam ich damals keine Entlassungsurkunde, da ich nicht mit Dank und Anerkennung ausgeschieden bin, sondern lediglich eine Entlassungsverfügung. Da diese sich jedoch auf die gegen mich anhängige Disziplinarsache bezieht und zudem erwähnt, dass mein Rechtsanwalt in meinem Namen Antrag nach § 30 BBG gestellt hätte, traue ich mich nicht, diese vorzulegen.
Was kann mir nun passieren? Habe ich mit der Entlassung zu rechnen? Bin derzeit noch Bea auf Probe? Kann es sein, dass mir vorgworfen wird, die Ernennung mittels arglistiger Täuschung erworben zu haben?
Wie wird der jetzige Arbeitgeber wohl damit umgehen, wenn er den Sachverhalt erfährt? Oder gibt es eine Chance, dies zu umgehen?
Bin sehr verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. Bitte helfen Sie mir.
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 24.05.05, 19:35 Titel: Re: "Unehrenhaft aus Bea-Verh. ausgesch. und jetzt wied
Bahn95 hat folgendes geschrieben::
Kann es sein, dass mir vorgworfen wird, die Ernennung mittels arglistiger Täuschung erworben zu haben?
Vielen Dank.
Dies ist nicht auszuschließen; insbesondere dann, wenn Angaben, die zu machen, verschwiegen wurden.
Ich gehe einmal davon aus, dass Sie damals nachversichert wurden. Darüber muss es doch eine Bescheinigung geben. vielleicht gibt sich der neue Dienstherr damit zufrieden.
Mit dem Nachversicherungsnachweis hat sich der neue Dienstherr leider nicht zufrieden gegeben.
Erst nach der Ernennung musste ich einen Personalbogen ausfüllen. Dabei wurde lediglich nach dem beruflichen Werdegang gefragt, den ich lückenlos darstellte. Da ich meine Entlassung selbst beantragt habe, konnte ich dies auch so reinschreiben.
Ist dies schon arglistig, wenn man die näheren Umstände nicht erwähnt?
Eine Ernennung ist zurückzunehmen, wenn sie durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist.
Ich würde mich als Personalverantwortlicher schon getäuscht fühlen, wenn ich zwar wahrheitsgemäß erfahre, dass damals ein Antrag auf Entlassung gestellt wurde; der Grund jedoch in dem Zuvorkommen der Entlassung wegen eines Dienstvergehens lag.
Grundsätzlich wäre eine Wiedereinstellung in einem beamtenverhältnis ja möglich. M E sollte man dann auch die Karten auf den Tisch legen.
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