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angenommen ich fahre nachts in deutschland, nähe der holländischen grenze und werde von einem zivilfahrzeug der polizei zum anhalten aufgefordert. (mit gezogener kelle)
bin ich jeztzt rechtlich gezwungen anzuhalten? z.b. aus angst? könnten ja auch theoretisch verbrecher sein?!
gruß powertube _________________ the world is your's
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.05.05, 12:18 Titel:
Doch.
(Ansonsten wären Sie sicher der erste, der sich beschwert, wenn die Schilder in Zukunft in "Sofort folgen, sonst Schußwaffengebrauch" umgeändert werden, oooooooder? ) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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wobei "Bitte folgen" nicht hinreichend bestimmt ist. Eine Bitte ist nur eine unverbindliche Empfehlung (schlicht hoheitliches Handeln). _________________ mfg
Klaus
wobei "Bitte folgen!" nicht hinreichend bestimmt ist. Eine Bitte ist nur eine unverbindliche Empfehlung (schlicht hoheitliches Handeln).
Hallo,
"Bitte folgen!" ist doch aber keine Bitte! Sondern eine hinreichend bestimmte Aufforderung, ergänzt um eine Höflichkeitsfloskel (nämlich das Wort "Bitte").
Inhaltlich würde sich nichts ändern, wenn dort stehen würde "Sofort folgen!". Das gleiche gilt bei "Bitte anhalten!", was nichts anderes heisst als "Sofort anhalten!
Gruss _________________ Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.
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