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anhalten pflicht??

 
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powertube
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 15:58    Titel: anhalten pflicht?? Antworten mit Zitat

angenommen ich fahre nachts in deutschland, nähe der holländischen grenze und werde von einem zivilfahrzeug der polizei zum anhalten aufgefordert. (mit gezogener kelle)

bin ich jeztzt rechtlich gezwungen anzuhalten? z.b. aus angst? könnten ja auch theoretisch verbrecher sein?!

gruß powertube
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the world is your's
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marcdsl
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Klar anhalten!

Bei Angst: Türe zu schließen und durchs Fenster Ausweis zeigen lassen!

Motor laufen lassen und Gang drin lassen

Smilie
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markus12345
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Aber diese "Bitte Folgen" schilder auf dem Dach.....das ist doch ganz kleinlich gesehen eine BITTE - keine Anweisung ...... oooooder ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Doch. Cool

(Ansonsten wären Sie sicher der erste, der sich beschwert, wenn die Schilder in Zukunft in "Sofort folgen, sonst Schußwaffengebrauch" umgeändert werden, oooooooder? Winken)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wobei "Bitte folgen" nicht hinreichend bestimmt ist. Eine Bitte ist nur eine unverbindliche Empfehlung (schlicht hoheitliches Handeln).
_________________
mfg
Klaus
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wobei "Bitte folgen!" nicht hinreichend bestimmt ist. Eine Bitte ist nur eine unverbindliche Empfehlung (schlicht hoheitliches Handeln).


Hallo,

"Bitte folgen!" ist doch aber keine Bitte! Sondern eine hinreichend bestimmte Aufforderung, ergänzt um eine Höflichkeitsfloskel (nämlich das Wort "Bitte").

Inhaltlich würde sich nichts ändern, wenn dort stehen würde "Sofort folgen!". Das gleiche gilt bei "Bitte anhalten!", was nichts anderes heisst als "Sofort anhalten!

Gruss
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