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Zuordnung von Beihilfestellen

 
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Woar
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 103
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 20:23    Titel: Zuordnung von Beihilfestellen Antworten mit Zitat

Hallo! Folgende Frage wurde bei uns im Dienst schon heiß diskutiert: Die Mitarbeiter der Beihilfestelle sind "normale" Beschäftigte der Behörde und dem Fachbereich "Zentrale Dienste" zugehörig. Nun erhalten diese Bediensteten ja auch Kenntnis von Krankheiten, die der Betroffene evtl. für sich behalten will (HIV, Krebs,Geschlechtskrankheiten).Nehmen wir jetzt mal an, der Kranke ist Leiter des Steueramtes und der MA der Beihilfestelle bewirbt sich dort hin - nicht auszudenken. Traurig Meine Frage: Müßten Beihilfestellen nicht eigentlich aus der Behörde ausgegliedert sein?
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FunThomas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

m. E. muss das nicht sein.

Es besteht auch für Angestellte / Arbeiter eine Schweigepflicht über die im Dienst erlangten Kenntnisse zu bestimmten Sachverhalten.

Das andere Personen Kenntnis von Krankheiten erhalten, die Beschäftigte des Dienstherren haben, ist nun einmal unvermeidlich.

Hausieren gehen wird damit wohl niemand, denn ein Verstoß gegen die Schweigepflicht zieht i. d. R. bei entsprechendem Nachweis den Arbeitsplatzverlust nach sich, da das Vertrauensverhältnis in diesem Fall zerstört ist.

mit freundlichen Grüßen

FunThomas
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 06:48    Titel: Antworten mit Zitat

Von diesem "Problem" sind alle Mitarbeiter betroffen, die in Bereichen tätig sind, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (z.B. Personalabteilung).
Dafür gibt es halt die "Amtsverschwiegenheit"
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