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Nachbar versperrt Weg

 
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Katja
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 12:16    Titel: Nachbar versperrt Weg Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Ein Weg, der zu allen 12 angrenzenden Parteien gehört, führt auf einen Feldweg hinaus. Eine der Parteien (A) versperrt die Ausfahrt, indem Sie Hecken pflanzt und eine Kette anbringt. Dadurch wird der Durchgang für die anderen Mitbewohner z.B. mit Rasenmäher erschwert. Es liegt kein Einverständnis durch die anderen 11 Parteien vor. Auch handelt es sich nicht um ein Privatgründstück der Partei A. Die Kette gibt es seit ca. 5 Jahren, sie war jedoch immer abnehmbar, so dass die anderen Mitbewohner sie abmachen und durchlaufen konnten. Seit neustem wurde sie so angebracht, dass dies nicht mehr möglich ist.
Unter welchen Voraussetzungen muss A die Kette gänzlich abnehmen? Darf er diese überhaupt da anbringen? Was, außer Anwalt, kann man machen, um ihn zumindest dazu zu zwingen, dass die Kette wieder zum Durchlaufen abgemacht werden kann?

MfG,
Libi
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Ulli
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 13:48    Titel: Re: Nachbar versperrt Weg Antworten mit Zitat

Hallo

Du solltest folgende Dinge prüfen:

1.) Besteht für die Parteien die über das Grundstück gehen wollen ein privatrechtliche Geh-, Fahr- und leitungsrecht. Dieses müsste im Grundbuch der besagten parzelle eingetragen sein und alle anderen Eigentümer begünstigen.

2.) Gibt es ggfs. eine Baulast, welche die Erschließung der anderen Grundstücke über eben jenes Nachbargrundstück sichert.

Sollte weder das eine noch das andere der fall sein, sieht es schlecht aus für Euch. Denn grundsätzlich gilt hier Art. 14 GG. Danach hat der Nachbar das Recht, das betreten seines Grundstückes durch das Anbringen einer Kette oder eines zaunes zu unterbinden.

Sollte kein anderer Zugang als über das Nachbargrundstück möglich sein, auch kein Zugang durch das jeweilige Wohnhaus zum garten, hat man duie Möglichkeit ggfs. auf ein Notwegerecht zu klagen. Ist aber sehr schwer.

Gruß Ulli

(Vielleicht könntest Du noch einmal deutlich die Ausgabngssituation beschreiben. ich gehe davon aus, dass es sich um Reihenhäuser handelt und es um den Zugang zum Garten geht)
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Katja
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 14:43    Titel: Re: Nachbar versperrt Weg Antworten mit Zitat

Hallo Ulli,

erstmal herzlichen Dank für Deine Antwort.
Ich präzisiere das ganze jetzt einfach mal.
Der Weg ist kein Privateigentum der besagten Parzelle. Es ist für alle ein öffentlich zugänglicher Weg, der in einen öffentlichen Feldweg einmündet. Der Weg führt weder über das Grundstück des einen Nachbarn, noch gehört es ihm in irgendeiner Weise. Der Weg führt über gar kein Privatgrundstück.
Die Kette wurde damals ohne Rücksprache mit anderen Nachbarn angebracht, um durchgehenden Verkehr zum FEldweg hin zu vermeiden (hauptsächlich Fahrrad- und Mofafahrer). Es handelt sich hierbei um Reihenhäuser. Die Kette erschwert den anderen Nachbarn den Weg vom Carport zum Garten etc.
Sie war früher abnehmbar, so dass man sie nach Benutzen des Weges wieder hinhängen konnte. Jetzt wird dies durch den Nachbarn erschwert, indem er sie so anbringt, dass sie nur unter Schwierigkeiten abgemacht werden kann.

Grüßle, und danke
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 15:05    Titel: Re: Nachbar versperrt Weg Antworten mit Zitat

Der Weg muß einen Eigentümer haben. Egal wer das ist, dieser bestimmt allein, wer den Weg benutzen darf.

Wenden sie sich an den Eigentümer.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.10.04, 22:48    Titel: Re: Nachbar versperrt Weg Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat:
Es ist für alle ein öffentlich zugänglicher Weg, der in einen öffentlichen Feldweg einmündet.


Wenn es nicht Gemeinschaftseigentum ist, sonder der Gemeinde/Stadt gehört, dann ist die dafür Zuständig, wer disen Weg nutzen darf. Somit ist die Kette nicht nur für euch, sondern auch für alle anderen Nutzer Iligal.

Deshalb mal eine Anfrage ans Ordnungsamt, oder an den Gemeindevertreter den ihr in eurem Wahllokal gewählt habt. Erst mal nur Höflich fragen was die Gemeinde/Stadt davon hält. Keine Amtliche Sache drauß machen, wegen des Nachbarschaftsfriedens. Zumindest erstmal. Mit diesen Tatsachen dann zum Nachbarn A und aufklären.

Indako
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Ulli
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 07:53    Titel: Re: Nachbar versperrt Weg Antworten mit Zitat

Hallo

wenn es sich tatsächlich um öffentlichen verkehrsraum handelt, ist die Kette ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, welcher mit Bußgeld von seiten der zuständigen Ordnungsbehörde geahndet werden kann.

Weiterhin hat der nachbar natürlich nicht das Recht, diee kette aufzuhänghen oider die Starße (Weg) ganz abzusperren. Er macht sich damit sogar strafbar.
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BGB
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 16:09    Titel: Re: Nachbar versperrt Weg Antworten mit Zitat

Ob es sich um einen öffentlichen Weg handelt, stellt man dadurch fest, dass man bei der Gemeinde das Verzeichnis aller öffentlichen (gewidmeten) Wege (Straßen) einsieht.

Ist der Weg dort nicht verzeichnet, ist das nach den vorstehenden Angaben schlicht und einfach ein Grundstück im Eigentum der Stadt.

Im ersteren Fall hat jeder das Recht, die Beseitigung der Kette zu verlangen, ggf. durch die Polizei ; im letzteren Fall bestimmt ausschließlich die Stadt, ob sie diese Maßnahme zuläßt.
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