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Baffy81 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 24.05.05, 14:58 Titel: Mahnbescheid nach Bankwechsel: Dringend!!!! |
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Hallo,
bin neu hier und habe direkt mein erstes dickes Problem.
ALso irgendwann letztes Jahr habe ich mihc mit meiner Bank in die Haare bekommen und wollte daraufhin die Bank wechseln.
Hab ich auch, den Kredt hat die neue Bank übernommen. Allerdings kam dann ncoh mal ein Schreiben mit einer Auflistung diverser Kosten. Naja war aber rechtens und belief sich auf 1.100€. Die ich sofort und vor allem auf einmal nicht zahlen konnte. Da ich ja nun neu bei der Bankj war kontne ich den Kredit auch noch nicht erhöhen.
Dann hatte es die Alte Bank sehr eilig und ich bekam die fristlose Kündigung der Geschäftskonten incl. der Forderung der besagten 1.100€ vom Gerichtsvollzieher überreiht.
Ich schrieb den Gerichtsvollzieher an und bat um Ratenzahltung. Ich hätte 100,00€ im monat gezahlt. Telefonishc war er gar nicht zu kriegen und auf meine 2 Faxe reagierte er gar nicht.
Jetzt fast ein 1/2 Jahr später bekommen wir einen Mahnbescheid. Super und jetzt??
Ich hbae heute morgen die Sparkasse sngeschrieben und um Rücknahme gebeten. Ich würde die KJosten des MAhnverfahrens auch sofort überweisen und dann habe ich nochmal die Ratengeschichte vorgeschlagen und kurz erklärt wie das mit dem Gerichtsvollzieher gelaufen ist. Hab das Fax auch angehangen.
Hat jemand eine Ahnung was mir schlimmstenfalls passieren kann? Widerspruch bringt mir ja eigentlich nichts, das der Anspruch ja rechtens ist.
Werden die bei mir was pfänden, wenn die Sparkasse nicht auf meinen Ratenvorschlag eingeht?
Hat jemand was ähnlcihes erlebt????
Ich hab echt Angst! Hilfe Bitte schnell. |
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myLord FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 544
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Verfasst am: 24.05.05, 21:49 Titel: |
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naja, du kannst ja trotzdem einen Widerspruch schreiben mit der Begründung, dass der Anspruch nicht mehr besteht. Damit hast du den Mahnbescheid schonmal weg.
Leider habe ich die Situation nicht ganz verstanden. Wieso stand bei dir der GV vor der tür?? Die Reihenfolge ist etwas anders. Erst Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid, dann GV. |
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FM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 24.05.05, 22:10 Titel: |
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myLord hat folgendes geschrieben:: | naja, du kannst ja trotzdem einen Widerspruch schreiben mit der Begründung, dass der Anspruch nicht mehr besteht. Damit hast du den Mahnbescheid schonmal weg.
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Eigentlich hat er gesagt, daß der Anspruch besteht. Ein Widerspruch führt dann zum Klageverfahren und erhöht die Kosten deutlich.
Aber es stimmt schon, die Reihenfolge kann so nicht gewesen sein. Vielleicht geht's auch um verschiedene Forderungen. |
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myLord FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 544
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Verfasst am: 24.05.05, 22:14 Titel: |
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die Frage ist nur, was besser ist: Zeit gewinnen und dadurch etwas mehr Zahlen oder dass der GV etwas aus dem Haushalt mitnimmt. |
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Baffy81 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.05.05, 08:05 Titel: |
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Danke schonmal für die schnellen Antworten!
Also es war nciht so das der GV da war und wollte was mitnehmen, sondern wir haben ein Kündigung sschreiben der Bank bekommen das uns vom GV überreicht wurde, er war dann auch sofort wieder weg.
Also meint ihr ich hätte gute chancen ein Ratenvereinbarung hinzukriegen. Ich meine wenn wirklich ein GV kommen sollte hätte einiges zum mitnehmen.
Das übliche Zeugs halt. DVD, Playstation. Computer.
Der wäre schnell bei dem Forderungswert.
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Frap FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.01.2005 Beiträge: 167
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Verfasst am: 25.05.05, 09:04 Titel: Re: Mahnbescheid nach Bankwechsel: Dringend!!!! |
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Baffy81 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
Ich schrieb den Gerichtsvollzieher an und bat um Ratenzahltung. Ich hätte 100,00€ im monat gezahlt.
...
Jetzt fast ein 1/2 Jahr später bekommen wir einen Mahnbescheid.
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Was haben Sie denn 6 Monate lang gemacht? Jeden Monat 100 EUR an die Bank gezahlt? Doch wahrscheinlich gar nichts. Was sollte die Bank denn machen nach Ihrer Meinung? _________________ Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten. |
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Baffy81 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.05.05, 09:14 Titel: |
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Ja das ist ja richtig. Hab ich gestern auch schon gedacht. Dann sehe das jetzt alles etwas anders aus. aber ich dachte halt das der Gerichtsvollzieher sich auf mein Schreibn meldet und mir seine Bankverbindung durchgibt. Wenn man etwas von einem GV bekommt, zahlt man die Forderung auch für gewöhnlich an ihn und er leitet es dann weiter. ODer nciht???
Ich dachte ich bekomme einen Ratenplan mit Auflistung der Zinsen für die Zeit. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 25.05.05, 09:40 Titel: |
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Baffy81 hat folgendes geschrieben:: | Ich dachte ich bekomme einen Ratenplan mit Auflistung der Zinsen für die Zeit. |
Niemand hindert Sie daran, guten Willen zu zeigen.
Wenn Sie sofort mit einer Ratenzahlung von 100,- Euro monatlich angefangen hätten, wäre jetzt bereits die Hälfte der Schuld "erledigt".
So hat sich aber nur weiterer Frust bei Ihrem Gläubiger aufgestaut und die Zinsforderungen gegen Sie sind auch gestiegen.
Die monatliche Rate hätten Sie direkt an Ihre Gläubiger (die Bank) überweisen können.
Wenn Sie die Bankverbindung eines Gerichtsvollziehers nicht kennen, hätten Sie diesem per Post monatliche Schecks zusenden oder seine Bankverbindung telefonisch erfragen können. |
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Baffy81 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.05.05, 10:29 Titel: |
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ich hab doch probiert da anzurufen. Ich hab ja nie jemanden erwischt. Ich weiß ich trotzdem keine Ausrede.
Hab einfach einen Dauerauftrag eingerichtet. Jeden Monat 100,00€. WEnn die sehen das sofort 100,00€ auf deren Konto ist und ich ja im Fax geschrieben habe das ich das jeden Monat so mache, kann ihc nur auf Nachsicht und einen netten Mitarbeiter hoffen.
Danke euch allen!!!!
Ich hatle euch auf dem laufenden! |
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FM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 25.05.05, 10:38 Titel: |
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Anscheinend hatte der GV gar keinen Pfändungsauftrag, sondern stellte lediglich ein Schreiben zu. Dann hat er mit der Zahlung (noch) nichts zu tun. |
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hjb FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.05.05, 22:43 Titel: |
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Hallo,
ich sehe das genau so wie FM. Der Gerichtsvollzieher wurde nur als "Bote" benutzt, was bei einigen Schuldnern Eindruck hinterlässt.
Der GV kann nach meiner Logik noch keinen Pfändungsauftrag haben, denn der Gläubiger versucht, über den Weg Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid erstmal einen vollstreckbaren Titel zu erhalten, aus dem die Konten- bzw. Sachpfändung überhaupt erst durchgeführt werden kann.
Es ist verständlich, wenn der Gläubiger das Mahnverfahren jetzt durchzieht, um für den Fall der Nichteinhaltung der Ratenzahlung einen Titel zu haben. Wenn allerdings unser Fragesteller weiterhin fleissig seine Raten zahlt, wird der Titel nicht vollstreckt.
Gruss Hans-Jürgen
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Alfons2005 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 28.05.05, 23:19 Titel: |
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Grundsätzlich bei jedem Mahnbescheid Wiederspruch !
Wenn das nicht geschieht, pfändet der GV nach Ablauf der Frist munter drauf los!
Auf das Gerede einer Bank würde ich gar nichts drauf geben!Ganz besonders wenn die Bank versucht eine Ratenzahlung in Aussicht zu stellen, wenn der Widerspruch zurück genommen wird.
Was passiert dann!? Was machste wenn die Bank dann plötzlich die Raten einfach erhöht?
Das kann ich dir sagen, die schicken dann sofort den GV los!
Ein Widerspruch bringt auf jeden Fall Zeitgewinn von ca 4 Monaten.
Wenn die Kohle dann immer noch nicht da ist, einfach zum Termin nicht erscheinen!
Dann nach Zustellung einfach noch einmal Widerspruch einlegen. Nochmals Zeitgewinn.
Das müsste reichen, um die Schulden in der Höhe bezahlt zu haben! |
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hjb FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 29.05.05, 16:11 Titel: |
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Hallo Alfons,
da muss ich widersprechen. Ein Widerspruch ist nicht sinnvoll, wenn die Forderung nicht zu bestreiten ist. Der Zeitgewinn steht da meiner Ansicht nach in keinem Verhältnis zu den Gerichtskosten, die bei einem unberechtigten Widerspruch am Ende entstehen. Das Gericht weist den Schuldner übrigens auch darauf hin, dass man nur widersprechen sollte, wenn die Forderung nicht bzw. nicht in der Höhe besteht.
Die Gläubiger machen das Mahnverfahren, um einen vollstreckbaren Titel zu haben. Wenn der Schuldner seine Raten zahlt, bleibt der Titel in der Schublade und wird nicht vollstreckt. Der Titel ist eine Art "Rückversicherung" für den Gläubiger. Das bdeutet, dass nicht jeder Titel auch sofort vollstreckt wird.
Gruss Hans-Jürgen
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Alfons2005 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.05.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 29.05.05, 18:08 Titel: |
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Kommt auf die Bank drauf an.
Bei mir ist das bei der (Wortsperre: Firmenname)(damals noch sehr unerfahren)aber anders passiert.
Die haben auf einmal kackfrech die Raten erhöht.
Ich vertraue eigentlich keiner Bank.
Es macht Sinn zu widersprechen,weil die Prozesskosten teilweise billiger sind,als überhöhte Bank, inkasso, Rechtsanwaltsgebühren....gerade bei der (Wortsperre: Firmenname).
Von daher kann ein Prozess durchaus sinnvoll sein.
Bei den 1100€ sind die Gebühren ja nun auch nicht so teuer! |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 31.05.05, 11:23 Titel: |
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Alfons2005 hat folgendes geschrieben:: | Grundsätzlich bei jedem Mahnbescheid Wiederspruch ! |
Das ist bei einer unstrittigen Forderung völliger Quatsch!
Zwar bekommt man dadurch in der Regel einen kleinen Zeitgewinn, die Kosten erhöhen sich durch eine Klage aber immens. |
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