Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich habe am 31.03.2004 ein neues Lenkgetriebe für mein Auto gekauft und dies in einer Meisterwerksatt einbauen lassen. Es wurde alles ordnungsgemäß ausgeführt und es funktionierte einwandfrei.
Jetzt bemerkte ich eher durch Zufall, daß das Getriebe undicht ist. Der Ersatzteilhändler sagte mir, er müsse das Teil zum Hersteller einschicken und auf einen evtl. Eibaufehler überprüfen lassen. Für ein Ersatz-Getriebe müsse ich in Vorleistung treten. Ausdrückliche Garantiehinweise seitens des Händlers gab es nicht, allerdings gibt der Hersteller in seinen AGBs eine 12-monatige Garantie.
Problematisch finde ich, daß ich keine Möglichkeit habe eine ordnungsgemäße Prüfung nachvollziehen zu können, denn der Hersteller hat es ja leicht aus dem Defekt einen Einbaufehler zu machen. Was ich noch nicht verstehe ist, was ich denn eigentlich mit dem Hersteller am Hut habe. Muß denn nicht der Händler die Möglichkeit anbieten einen Defekt zu prüfen?? :?:
Habe ich nicht die Möglichkeit das Teil (mit evtl. Kostenerstattung) prüfen zu lassen um dann vom Händler kostenlos Ersatz zu bekommen??
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.