Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - GmbH/Haftung/Nichtgesellschafter
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

GmbH/Haftung/Nichtgesellschafter

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
slavjanka
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 12:02    Titel: GmbH/Haftung/Nichtgesellschafter Antworten mit Zitat

Das ist ein Hilferuf!
ich bin Geschäftsführende Gesellschafterin einer GmbH, die vor einem Jahr Existenzgründung bei einer Bank erreicht hat. Zum Zeitpunkt der Beantragung des Existensgründerkredites waren wir drei Gesellschafter A, B und C, von denen jedoch nach einer weiteren Anteilsübertragung nur zwei, A und B ins Handelsregister eingetragen worden sind. C wurde urspr. ebenfalls eingetragen, danach wollte er aufgrund seiner anwaltlichen Tätigkeit offiziell nicht mehr erwähnt werden. Daher wurde ein Treuhandvertrag zwischen B und C abgeschlossen, der jedoch nicht notariell beurkundet wurde.
Allerdings weiß die Bank nichts von dem Treuhandvertrag und auch nicht davon, dass C ofiziell kein Gesellschafter mehr ist. Dennoch hat C genau so wie A und B die Bürgschaft für den Kredit unterschrieben.
Meine Frage ist, ob die Bürgschaft von C trotz dieser Konstellation die Gültigkeit behält, und mit welchen Konsenquenzen ich als Geschäftsführende Gesellschafterin rechnen soll, wenn ich jetzt den Sachverhalt bei unserer Bank offenlege.
Für eine Rückmeldung danke ich herzlichst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Auch nach Ausscheiden eines Gesellschafters/Geschäftsführers aus einer GmbH behält dessen private selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber dem Kreditinstitut seine volle Wirkung. Solange sich die Vermögensverhältnisse des Bürgen nicht signifikant verschlechtert haben, dürfte der Bank das egal sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
slavjanka
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Einen riesigen Dank an Sie, jetzt kann ich wenigstens ruhig schlafen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.