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Verfasst am: 17.05.05, 13:35 Titel: Falsche Spezialanfertigung, was tun?
Hallo,
habe ein haariges Probelm. Habe für meinen Vater zum 60. eine Ledertasche anfertigen lassen mit seinen Initialen drauf. Für die Initialen habe ich der Werkstatt 3 Buchstaben in einem speziellen Stil per Mail geschickt. Die Werkstatt hat mir dann den Auftrag bestätigt. Heute bekomme ich die Tasche gezeigt und die Initialen sind in einem ganz anderen Schriftzug. Trotzdem soll ich die Tasche laut Werkstatt nun nehmen und bezahlen, trotz der falschen Schrift, die ich so nicht bestellt habe. Begründung: Es ist eine Spezialanfertigung. Na ja, aber eben eine falsche. Das ganz kostet mich über 250 Euro, ist also keine Pappenstil. Was soll ich nun machen? Kann ich mich weigern, die Tasche zu nenhmen, weil ich ja nicht das bekommen habe, was ich bestellt habe. Bin ganz ratlos. Wie sind meine Rechte?
Hallo!
Der geschlossene Vertrag stellt einen Werkvertrag iSv § 631 BGB dar. Die fehlerhafte Anfertigung einen Sachmangel iSv § 633 Abs. 2 S. 1 BGB. Die Rechte des Auftraggebers (des Bestellers) richten sich nach § 634 BGB. Da eine "Nachbesserung" anscheinend nicht möglich ist (d.h. der Schriftzug kann nicht mehr korrigiert werden) könnte der Hersteller der Tasche jedoch eine neue anfertigen (ohne das dadurch für den Besteller neue Kosten entstehen). Erfolgt nach einer angemessenen Frist keine Reaktion des Herstellers, besteht die Möglichkeit vomn Vertrag zurückzutreten. Der Besteller könnte dann im Gegenzug gegen die mangelhafte Tasche den Werklohn zurückfordern. Anstelle des Rücktritts kommt auch eine angemessene Minderung des Kaufpreises in Betracht. Vielleicht wäre das auch für Sie eine Möglichkeit, sollten Sie sich mit der falschen Scchrift anfreunden können.
Ansonsten gilt natürlich, wie immer, dass dies nur meine persönliche Ansicht ist und keinesfalls die Beratung durch einen Anwalt ersetzen kann.
P.S.: Nächstemal bitte nur abstrakte Fälle. (s. http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6)
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