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Hauskauf: Gewährleistung im Kaufvertrag?

 
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Kauf-Haus
Gast





BeitragVerfasst am: 13.10.04, 15:17    Titel: Hauskauf: Gewährleistung im Kaufvertrag? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich brauche fachkundigen Rat. Mein Mann und ich wollen ein Haus kaufen und haben jetzt den Notarvertragsentwurf zugesendet bekommen. Darin ist der Passus:

"Die Rechte der Käufer wegen eines Sachmangels werden ausgeschlossen. Versteckte Mängel sind dem Käufer nicht bekannt."

Was bedeutet dieser Passus genau?

Der Verkäufer ist nicht Erbauer des Hauses, er selbst hat es vor ca. 10 Jahren gekauft. Wie können wir uns vertraglich gegen versteckte Mängel absichern? Geht das überhaupt? Welche Form der Gewährleistung können wir vom Verkäufer fordern?

Das Haus ist BJ 1979 und ist komplett leer. Fast überall sind die Wände bzw. der Putz sichtbar. Auch im Keller sind keine Wasser oder Schimmelflecken sichtbar. Bad ist neu renoviert und im 1. OG sind die Wände neben den Gauben neu tapeziert und gestrichen.

Vielen Dank und Gruß,
Paula
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Odd72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.10.04, 15:41    Titel: Re: Hauskauf: Gewährleistung im Kaufvertrag? Antworten mit Zitat

Normalerweise sagt man bei gebrauchten Häusern: Gekauft wie gesehen. Und nichts anderes sagt der von Ihnen genannte Passus aus. Dem Verkäufer sind keine versteckten Mängel bekannt, insofern übernimmt er auch keine "Gewährleistung" für evtl. noch auftauchende Mängel.

Sollte Sie nach Abschluß des Vertrages doch noch was feststellen, müssen SIE nachweisen, daß der Verkäufer von dem Mangel gewußt hat, und das ist oft nicht einfach.

Wenn Sie sich so unsicher sind, schalten Sie doch einen Gutachter ein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 15:56    Titel: Re: Hauskauf: Gewährleistung im Kaufvertrag? Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nützt es etwas, wenn in den Vertrag etwas wie "der Verkäufer versichert, dass in der Vergandenheit noch kein Wasserschaden/Schimmel/o.ä. entstanden ist" aufgenommen wird?

Kann ein Gutachter denn versteckte Mängel erkennen? Ich war mit einem befreundeten Architekten und einem Installateur im Haus, beide haben nichts vordergründig sichtbares gefunden?
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Odd72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.10.04, 10:23    Titel: Re: Hauskauf: Gewährleistung im Kaufvertrag? Antworten mit Zitat

Ob es wirklich was nützt, so einen Passus aufzunehmen, stelle ich ein bißchen in Frage. Letztendlich, im Falle des Falles, müßten ja trotzdem immer noch Sie nachweisen, daß es einen bestimmten Mangel schon vorher gab.

Außerdem haben Sie ja geschrieben, daß der Verkäufer auch nicht der Erstbesitzer des Hauses ist - wie also soll er wissen, was evtl. in den 15 Jahren vorher passiert ist? Ich an seiner Stelle würde diesen Punkt nicht unterschreiben.

Fragen Sie doch mal den Notar, der den Entwurf aufgesetzt hat. Er kann Ihnen die Möglichkeiten bestimmt aufzeigen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 18:36    Titel: Re: Hauskauf: Gewährleistung im Kaufvertrag? Antworten mit Zitat

Bei Gebrauchtimmobilien gibt es nie Gewährleitungen. Der erwähnte Passus ist absolut üblich. Sie haben das Haus ausführlich besichtigt und es selbst als mangelfrei und trocken bezeichnet. Also wo ist das Problem? Suchen Sie mit Gewalt nach einem Problem, oder was ist los?
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