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Grundbucheintrag = Besitz der Immobilie?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.04, 19:48    Titel: Grundbucheintrag = Besitz der Immobilie? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich will mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung kaufen.
Da meine Freundin durch ihre Eltern erheblich mehr Eigenkapital hat werde ich vermutlich nur 1/4 bis 1/3 der Wohnung bezahlen können.

Jetzt wollen die Eltern meiner Freundin das nur meine Freundin im Grundbuch eingetragen ist und ich nicht. Dabei trage ich doch zu 1/4 oder 1/3 zu der Wohnung bei.
Den Anteil am Wohnungsbesitz durch das von mir gezahlte Geld wollen sie durch einen extra Vertrag regeln.

Was gilt in diesem Fall? Hat der Grundbucheintrag Vorrang vor Zusatzverträgen?
Würde meiner Freundin bei einer Trennung alles gehören? Was für Nachteile hat so eine Lösung für mich?
Meine Eltern raten mir von dieser Regelung ab.

Wir sind übrigens schon über 7 Jahre zusammen und planen die nächsten Jahre zu heiraten.

Ich denke eine faire Lösung wäre es wenn jeder mit seinem gezahlten Anteil im Grundbuch eingetragen ist. Dafür müßten wir dann vor dem Kauf den jeweiligen Anteil berechnen und getrennte Kreditverträge machen was evtl. Nachteile bei den Einzelkrediten haben könnte.

Vielen Dank im Vorraus
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.10.04, 22:38    Titel: Re: Grundbucheintrag = Besitz der Immobilie? Antworten mit Zitat

Ich meinte natürlich Eigentum und nicht Besitz.

Es muss doch häufiger vorkommen, daß die eingebrachten Geldsummen beim Kauf nicht 50% zu 50% verteilt sind. Wie wird ein solches Problem normalerweise gelöst?
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Odd72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.10.04, 07:01    Titel: Re: Grundbucheintrag = Besitz der Immobilie? Antworten mit Zitat

Ihr könnt auch anstelle des "üblichen" 50/50-Miteigentumsverhältnisses z.B. 30/70 (oder wie auch immer Eure Aufteilung ist) in's Grundbuch eintragen lassen.

Und warum müßt Ihr dafür getrennte Kreditverträge abschließen Geschockt ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 18:44    Titel: Re: Grundbucheintrag = Besitz der Immobilie? Antworten mit Zitat

Ihr könnt mit jedem beliebigen Bruchteilseigentum ins Grundbuch. Gegenüber der Bank haftet ihr jedoch beide selbstschuldnerisch.
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