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Unerlaubte Verwendung von Fotografien auf einer Internetseit

 
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TomW
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 11:33    Titel: Unerlaubte Verwendung von Fotografien auf einer Internetseit Antworten mit Zitat

hallo,

ich muss hier wegen einer kleinen urheberrechtsproblematik um rat fragen. es geht um folgendes, meine mutter hat einen kleinen literaturverein, ende des monats organisiert sie eine lesung, dafür hat sie auf der vereins-website zwei bilder von den teilnehmenden autoren benutzt, die sie auf der internetseite der deutschen welle gefunden hat. jetzt hat sich der fotograf gemeldet, der die fotos gemacht hat, und mit seinem anwalt fordert er unterlassung, schadensersatz etc. die fotos wurden natürlich sofort von der seite genommen, wenn meine mutter aber jetzt die forderung unterschreibt muss sie 500 eur zahlen (anwaltskosten), nicht viel, aber für sie und den verein doch eine ganze menge. die ganze sache spielt sich auf einem absolut nicht-kommerziellem level ab, die autoren und der fotograf sind total unbekannt und die bilder waren 2 x 2 cm groß.

kann man in so einer situation etwas tun, oder muss die bittere pille geschluckt werden?

viele grüße

thomas
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 15:01    Titel: Re: Unerlaubte Verwendung von Fotografien auf einer Internet Antworten mit Zitat

Wirklich nur Anwaltskosten? Eher käme eine marktübliche Linzenzgebühr als Schadensersatz in Betracht.

Über die Höhe kann man natürlich vor Gericht streiten, vielleicht wird es dann etwas weniger, aber dafür werden die Prozesskosten dazukommen.

Dabei sollte man aber wissen: das OLG Köln hielt letztes Jahr einen Schadensersatz von 1.160 Euro für die unerlaubte Verwendung von zwei einfach Passfotos im Internet für berechtigt. (OLG Köln Urteil vom 19.12.2003 6 U 91/03)

Nur 500 Euro inklusive Anwaltskosten ist da eher spottbillig.

Ob komerziell oder nicht würde nur bei einem Strafverfahren eine Rolle spielen (dann höhere Strafe wenn gewerblich). Wenn die abgebildeten Personen "total unbekannt" sind, macht das die Sache noch schlimmer: sie könnten dann ebenfalls wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild klagen.
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