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Verfasst am: 31.05.05, 19:49 Titel: Kündigungsformalien in einer GbR
erstmal ein grosses hallo und vorab ein dankeschön, an alle die ihre zeit dafür investieren hier fragen zu beantworten javascript:emoticon('')
gehen wir mal von der situation aus, dass sich ein paar menschen dazu entschlossen haben eine gbr zu gründen, um eine bar zu eröffnen.
nach einer gewissen zeit schleichen sich aber grosse differenzen in der handhabung über "wie führt man eine gastronomie"ein. nach einigen auseinandersetzungen wird dann in einverständnis aller, eine mündliche kündigung von zwei dieser personen ausgesprochen.
ist diese dann rechtskräftig?
bzw wie verhält es sich, wenn die anderen personen, die den laden weitergeführt haben, nun nach einigen monaten schulden verursacht haben und sich dann wieder an die personen wenden, die durch die mündliche kündigung schon ausgestiegen sind?
in dieser zeit auch nicht von ihrem mehrheitsbestimmungsrecht gebrauch gemacht wurde, obwohl wichtige entscheidungen getroffen wurden, wie z.b. anstellen von aushilfen, änderungen der öffnungszeiten, etc..
können diese personen dann trotzdem für das entstandene saldo haftbar gemacht werden?
wünsche nen schönen abend und bedanke mich schon mal im vorrausjavascript:emoticon('')
Verfasst am: 31.05.05, 21:58 Titel: Re: Kündigungsformalien in einer GbR
jasmin2005 hat folgendes geschrieben::
...
So wie die Frage gestellt worden ist, ist sie nicht beantwortbar, weil nicht erkennbar ist, wer mit wem was gemacht hat und wer von wem was woraus verlangt.
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, wenn die Beantwortung der Fragen für Sie von nicht unerheblicher finanzieller Bedeutung ist.
sorry, vielleicht habe ich mich tatsächlich etwas umständlich ausgedrückt.
bleiben wir doch mal bei der ersten frage.
gibt es bestimmte formalien die einzuhalten sind, wenn man aus einem gbr-verhältnis aussteigen möchte,
oder ist eine mündliche kündigung (im einverständnis aller gbr-mitglieder) auch rechtskräftig?
heisst:
A und B beschliessen aufgrund bestimmter umstände zu kündigen.
die anderen beteiligten sind damit einverstanden. und möchten das geschäft auch weiterführen.
es wird ausgehandelt die 3-monatige kündigungsfrist auf zwei wochen zu beschränken,
in denen A und B noch ihre arbeitskraft zur verfügung stellen.
das alles wurde jedoch nur mündlich vereinbart und nie schriftlich aufgesetzt.
ist es also rechtskräftig?
Nein. Nur gerichtliche Entscheidungen können rechtskräftig werden.
Soweit es Ihnen um die Frage geht, ob eine mündliche Kündigung rechtlich wirksam ist, kann man das auch nicht ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes beurteilen. Der richtige Ansprechpartner in Ihrem Fall ist ein Anwalt und nicht dieses Forum.
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