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Sofern in einem vertrag ein Wettbewerbsverbot während und 2 jahre nach der Tätigkeit vereinbart sind (zwischen zwei selbständigen), ist dann eine Entshädigung zu zhln, oder muß das extra im Vertrag stehen?
Beim handelsvertreter ist es ja soweit ich weiß per gesetz so, das eine entschädigung zu zahlen ist (jahresgehalt vom durchschnitt der letzten 5 jahre, soweit ich mich recht erinnere)
Wie ist es aber bei selbständigen? (Z.B. Händler von xy-Waren läßt sich ein online-shop einrichten. Die ersteller verpflichten sich, während und zwei jahre nach ende des vertrages kein Shop mit xy-Waren für dritte zu erstellen...
Sofern in einem vertrag ein Wettbewerbsverbot während und 2 jahre nach der Tätigkeit vereinbart sind (zwischen zwei selbständigen), ist dann eine Entshädigung zu zhln, oder muß das extra im Vertrag stehen?
Beim handelsvertreter ist es ja soweit ich weiß per gesetz so, das eine entschädigung zu zahlen ist (jahresgehalt vom durchschnitt der letzten 5 jahre, soweit ich mich recht erinnere)
Wie ist es aber bei selbständigen? (Z.B. Händler von xy-Waren läßt sich ein online-shop einrichten. Die ersteller verpflichten sich, während und zwei jahre nach ende des vertrages kein Shop mit xy-Waren für dritte zu erstellen...
Die Frage ist, ob das kartellrechtlich wirksam ist.
wie findet man das raus? Wieso sollte es nciht erlubt sein?
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