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e.V Gründen

 
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TimoNRW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 16:36    Titel: e.V Gründen Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ein E.V als politischer Verein gründen will benötige ich 7 Gründungsmitglieder ist das richtig?
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 04:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
nicht für die Gründung, sondern für die Eintragung in das Vereinsregister sind mindestens sieben 7 Mitglieder erforderlich.

Quelle: BGB § 56:
Zitat:
§ 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins
Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.

Das gilt im übrigen für alle Vereine, die eingetragen werden sollen, nicht nur für politsche.

JS
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Sven-Dresden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 01:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das gilt im übrigen für alle Vereine, die eingetragen werden sollen, nicht nur für politsche.


Die Vorschrift des § 56 BGB soll verhindern, dass unbedeutende Vereine eingetragen und rechtsfähig werden. Auch bei eine Dachverband sind sieben Mitglieder erforderlich.

Ausnahme:

Religiöse Vereine können wegen ihres verfassungsrechtlichen Schutzes auch von weniger als sieben Mitgliedern gegründet und zur Eintragung angemeldet werden. Erforderlich sind aber mindestens zwei Gründer, da es sonst an einem wesentlichen Begriffsmerkmal des Vereins felhlt.

MfG

sven
_________________
Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.

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