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Das gilt im übrigen für alle Vereine, die eingetragen werden sollen, nicht nur für politsche.
Die Vorschrift des § 56 BGB soll verhindern, dass unbedeutende Vereine eingetragen und rechtsfähig werden. Auch bei eine Dachverband sind sieben Mitglieder erforderlich.
Ausnahme:
Religiöse Vereine können wegen ihres verfassungsrechtlichen Schutzes auch von weniger als sieben Mitgliedern gegründet und zur Eintragung angemeldet werden. Erforderlich sind aber mindestens zwei Gründer, da es sonst an einem wesentlichen Begriffsmerkmal des Vereins felhlt.
MfG
sven _________________ Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.
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