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Lärmbelästigung durch Zweckentfremdung einer Scheune
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Lärm, ab einer bestimmten Uhrzeit verbietet bzw. bis zu einer bestimmten Uhrzeit erlaubt.

2.) Es ist nicht entscheidend, ob der Lärm im privaten Rahmen verursacht wird oder nicht. Im übrigen ist eine Hochzeitsfeier doch das privateste was es gibt.

Einschlägig ist hier zunächst mal § 117 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), wo es heißt:

"Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgmeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."

Zu beachten ist hier insbesondere, daß die Belästigung oder die Gesundheitsschädgung nicht eingetreten sein muß. Vielmehr muß der Lärm hierzu lediglich geeignet sein. Insofern ist es auch ohne Bedeutung, ob sich noch andere Nachbarn gestört fühlen.
Liegt dagegen eine Beeinträchtigung der Gesundheit vor - etwa durch nachhaltigen Schlafmangel - kommt §223 StGB (Körperverletzung) in Betracht.

Dies sollten die eingesetzten Polizeibeamten dann im Einzelfall aber selbst am besten beurteilen können.

Mein Tipp:

1.) Bei jeder Lärmentwicklung die Polizei rufen. Diese um Abhilfe bitten und Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten.
2.) Parallel dazu sollte Zeitraum, Intensität und Art des Lärms protokolliert werden.
Anhand der Daten kann man eventuell schriftlich eine Anzeige erstatten.
Außerdem hilft so ein Protokoll bei einem eventuellen Rechtsstreit ungemein.
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Lärm, ab einer bestimmten Uhrzeit verbietet bzw. bis zu einer bestimmten Uhrzeit erlaubt.


doch die gibt es, und zwar gemeindliche Polizeiverordnungen (in anderen Bundesländern ggf. andere Bezeichnung) - die fast überall gleich sind

zB hier

http://www.gemeinde-muehlental.de/recht/polvo.htm
_________________
mfg
Klaus
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Klein-Fritzchen
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, meine Aussage:

Zitat:
[quote="Klein-Fritzchen"]1.) Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Lärm, ab einer bestimmten Uhrzeit verbietet bzw. bis zu einer bestimmten Uhrzeit erlaubt.


nehme ich zurück und sag nun, daß es keine gesetzliche Regelung gibt die allgemeinen Lärm ab einer bestimmten Uhrzeit verbietet oder erlaubt.

Falls Du diese Bestimmung meinst; hier dürfte allenfalls Satz 1 einschlägig sein, der vom Sinngehalt nichts anderes aussagt als § 117 OWIG.

1) Durch lärmverursachende Handlungen sollen andere Personen nicht mehr als unvermeidbar belästigt werden. Lärmintensive Arbeiten, wie Sägen, Mähen, Hämmern u.a. sowie das Betreiben lauter Maschinen ist in der Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten.
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Gold
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Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

"Klein-Fritzchen" Ok, meine Aussage:
nehme ich zurück und sag nun, daß es keine gesetzliche Regelung gibt die allgemeinen Lärm ab einer bestimmten Uhrzeit verbietet oder erlaubt


z.B. Autobahnlärm... Weinen vor der Haustür... Mit den Augen rollen
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R. H.
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 114
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zu der Frage der Mietminderung: Unter Umständen haben Sie einen solchen Anspruch gegen Ihren Vermieter. Dies hängt jedoch von vielen Faktoren ab, so dass ich Ihnen nur empfehlen kann, sich anwaltlichen Rat zu holen. Zur Mietminderung berechtigt grundsätzlich jeder nicht unerhebliche Mangel der Mietsache. D.h. es kommt bei Lärmbelästgung schon auf Anzahl, Dauer und Intensität der "Lärmvorfälle" an. Daneben sind Fristen zu beachten! Wer den Mangel der Mietsache kennt und vorbehaltlos die Miete weiter zahlt, kann seinen Mietminderungsanspruch verlieren.

Viele Grüße
R. H.
_________________
Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
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