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Hallo,
Ich weiß nicht mehr weiter und würde Hilfe bei folgendem Fall benötigen:
Ich habe mit einem Freund Beachvolleyball gespielt auf einem abgegrenzten Platz.
Unsere Sachen wie z.B., Motorradhelme, Jacken usw. haben wir ca 10-15 m vom Spielplatz weggelegt.Ich habe den Ball falsch getroffen und bin diesem dann hinterhergerannt.
Da der Ball in der Luft war, habe ich natürlich nach oben geschaut und bin so über die Sachen gestolpert. Habe dabei auch die Helme verkratzt, aber um diese geht es gar nicht.
Bei den Sachen lag ein Hemd und der Brusttasche des Hemdes eine Brille. Auf diese bin ich dabei draufgetreten. Brille damit kaputt, da verbogen und ein Glas ist kaputtgegangen.
Außer uns war leider noch niemand da, da wir vorgefahren sind und andere noch nachkommen wollten.
Ich habe daraufhin meine Haftpflicht - Vers. verständigt.
Diese möchte aber für den Schaden nicht aufkommen, mit der Begründung, dass die Brille in der Hemdtasche in der Nähe des Spielfeldes lag und somit ist mein Kollege selbst schuld. Er hat schon mehrere Briefe an die Vers. geschrieben, diese schreibt aber genau das Gleiche immer zurück. Genauso gibt sie das Original von der Schadensaufnahme nicht raus(nicht mal Kopie) und verweist auch auf keine Vertragspunkte.
Mich stresst es natürlich ungemein, denn ich sehe meine Schuld ein, und für mich ist es ein klarer Fall für die Haftpflicht!
(Seine Haftpflicht hätte gezahlt, er hat sich bei seinem Berater erkundigt)
Was kann man hier jetzt noch unternehmen?
Rechtliche Schritte einleiten? Wenn es aber mein Kollege macht, geht es nicht zuerst gegen mich,d.h. kriege ich dann Post von seinen Anwälten?
Er möchte drauf verzichten, denn er will mir keine Anwälte an den Hals hetzen.
Wenn dein Bekannter sich nen Anwalt nimmt, um seine Ansprüche durchzusetzen, muss er sich an deine Versicherungsgesellschaft wenden und notfalls die verklagen. Du bist dann nur -wenn überhaupt- als Zeuge geladen.
Das ist deswegen so, weil die Haftpflichtversicherung auch die Aufgabe hat, unbegründete Ansprüche für dich abzuwehren.
Dein Bekannter sollte dafür aber am besten eine Rechtsschutzversicherung haben (Baustein "Privat").
Hast du schon mit deinem Betreuer deiner Versicherung gesprochen? Oder immer nur mit der Schadenabteilung? Vielleicht kann dein Betreuer ja noch was ausrichten.
Hallo ihuehn,
Danke!
persönlich kann ich leider nicht mit meinem Betreuer reden, da dieser bei der Provinzial in Münster ist und ich bei Ulm wohne und ich kenne kenne ihn erlich gesagt nicht einmal.
Es war bisher immer die Schadensabteilung, welche geschrieben hat.
Was wichtig zu wissen war, dass die Ansprüche direkt an die Vers. gestellt werden.
Frage:
Hört sich der Fall nach einem unbegründetem Anspruch an?
Wenn ja, weswegen? Ich habe den Schadensbericht genauso geschrieben wie im Haupttext.
Wenn dein Bekannter sich nen Anwalt nimmt, um seine Ansprüche durchzusetzen, muss er sich an deine Versicherungsgesellschaft wenden und notfalls die verklagen.
Ist ja klasse. Und ich dummes Huehnchen dachte, ein Geschädigter hätte nur Ansprüche gegen den Schädiger selbst und nicht gegen dessen Versicherung. Sie wissen so viel, sagen Sie mir bitte noch, wo das steht ?
ihuehn hat folgendes geschrieben::
Du bist dann nur -wenn überhaupt- als Zeuge geladen.
Das ist ja echt praktisch. Da haue ich doch in einem unbeobachteten Moment glatt meinem Nachbarn mal eine auf die Nase und trete dann beim Prozess meines Nachbarn gegen meine Versicherung auf Schadensersatz als Zeuge gegen ihn auf. Dann hat der keine Chance !
ihuehn hat folgendes geschrieben::
Dein Bekannter sollte dafür aber am besten eine Rechtsschutzversicherung haben (Baustein "Privat").
Das verstehe ich jetzt aber nicht. Sie meinten doch, dass der Prozess gegen die Versicherung geführt werden muss. Wozu dann eine Rechtsschutz ? Meinen Sie eine Zeugenrechtsschutz ? Sollte man dann nicht gleich eine Unfallversicherung mitabschließen, für den fall, man stürzt die Gerichtstreppe hinunter !?
ihuehn hat folgendes geschrieben::
Hast du schon mit deinem Betreuer deiner Versicherung gesprochen? Oder immer nur mit der Schadenabteilung? Vielleicht kann dein Betreuer ja noch was ausrichten.
Ist ja klasse. Und ich dummes Huehnchen dachte, ein Geschädigter hätte nur Ansprüche gegen den Schädiger selbst und nicht gegen dessen Versicherung.
Tja, das war bislang allerdings auch mein Stand. Aber man lernt eben nie aus.
@ servicer: du hast zwar recht, aber muss denn diese Polemik sein? Es genügt doch, zu sagen: Nein, anders als in Kraftfahrt, besteht in der Allgemeinen Haftpflichtvers. kein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer. Eine Schadenersatzklage muss sich gegen den Schädiger richten.
Aber zum Sachverhalt selbst: Ich kann hier auch nur mit einer Meinung aufwarten, hab kein einschlägiges Urteil gesucht.
Ich meine, ein Schadenersatzanspruch des Freundes besteht hier nicht.
Der Prov hat sich während des Volleyballspiels nicht regelwidrig verhalten. Es ist normal und auch nicht fahrlässig, dass man während eines Ballspiels hinter einem Ball herläuft. Der Freund andererseits sollte seine Brille nicht gerade da hinlegen, wo man im Lauf des Spiels versehentlich drauftreten kann.
(es hätte mich mal interessiert, wie der "Versicherungsberater" des Freundes hier eine Schadenersatzverpflichtung begründet hat; aber ich vermute, hier werden wir keine Antwort erhalten) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Also: Man kann einen Sachverhalt ausführlich und auch weniger ausführlich erklären. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Das Forum ist mit Sicherheit auch dazu da, gegenseitig Infos unter den (mehr oder weniger wissenden) Mitgliedern anhand von Beispielen aus der Praxis auszutauschen. Trotzdem bin ich dagegen, mit versicherungstechnischen Begriffen gegenüber fragender Personen um sich zu werfen.
@servicer: Vorsatz fällt nicht unter den Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht. Das müssten Sie Schlaumeier doch am besten wissen, oder? Sonst hab ich Sie doch wirklich überschätzt!,
Ferner wollte ich mit der Rechtsschutzvers. eine Auskunft auf eine Frage vorwegnehmen, die sowieso gekommen wäre. Nämlich: "Aber wenn ich mir nen Anwalt nehme, wer bezahlt mir das dann? Hab ich kein Geld für..."
@Mogli: Der Direktanspruch ist hier nicht gegeben, das ist richtig. Trotzdem wird sich Prov's Freund letztendlich mit der Münsteraner Provinzial auseinander setzen müssen, um seine Ansprüche durchzukriegen. Vor Gericht heißt es "Provinzial ./. Prov's Freund.".
Ich glaube allerdings nicht, dass sich eine renommierte Versicherungsgesellschaft auf einen Gerichtsstreit wg. einer kaputten Brille einlässt.
@Prov: Ich meinte Ihre betreuende Geschäftsstelle, ob Sie mit der mal gesprochen haben.
es wird heissen: prov´s freund ./. prov, vetreten durch xyz-versicherung
der geschädigte muss den versicherungsnehmer verklagen, die PHV wird nur als passive rechtschutzversicherung den prozess für den vn (sozusagen als anwalt) führen _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
1) Ich kann nur von meinem Ausbildungsbetrieb sprechen. Da war ich in der Haftpflicht-Schadenabteilung. Ich musste jeden Brief lesen, der meinem Ausbilder zugestellt wurde bzw. den er geschrieben hat. In jedem Brief stand es so wie ichs beschrieben hab. Und da hat er mir das auch so erklärt.
2) Meine Mutter hatte mal nen Fall bezüglich ihrer Hundehalterhaftpflicht, und da war es ganz genauso (bei einer anderen Gesellschaft versichert). Sie wurde als Zeugin vor Gericht geladen und musste nix weiter tun.
Aufgrund dessen frage ich mich, warum das plötzlich nicht so sein soll?! Aber gut, man lernt nie aus. Vielen Dank @talla
Aufgrund dessen frage ich mich, warum das plötzlich nicht so sein soll?! Aber gut, man lernt nie aus.
das ist deshalb so, da eben kein direktanspruch besteht. der anspruch besteht gegenüber dem schadenverursacher. und der muss vor gericht gezerrt werden.
mal überspitzt gesagt: der erwachsene sohn macht nen schaden, der vater sagt aber zum geschädigten: nö, zahlen wir nicht. dann kann man auch nicht den vater verklagen.
in der kfz-versicherung sieht das anders aus, da es dort den direktanspruch gibt.
nur zur erklärung _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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