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folgende frage: sind solche gebühren wie im folgenden beschrieben gerechtfertigt und gesetzmäßig?
hauptforderung 29,70 euro
rücklastschriftgebühren wegen widerspruch durch sie 7,50 euro
mahngebühren 2,50 euro
gesamt 39,70 euro
plus anwaltskosten (mahnung wird über einen anwalt geschickt):
1,3 geschäftsgebühr §§ 13,14 RVG, Nr. 2400 VV - 32,50 euro
zzgl. auslagenpauschale, nr. 7002 VV RVG - 6,50 euro
16% umsatzsteuer - 6,24
ja schon, aber es liegen leider keine beweise für die vertragskündigung (ein abo) vor...daher muss wohl gezahlt werden. allerdings kommen mir diese gebühren unverhältnismäßig hoch vor!?
Sicherlich hast Du doch einen Zeugen der Dir beim Schreiben der Kündigung behilflich war und mit dem du dann gemeinsam zur post gegangen bist ??
einem bekannten ist ähnliches passiert , er hatte eine Zeugen,die sache wurde dann zurückgezogen.
Dies würde ich dem Advokaten mitteilen und dann nicht (!) mehr reagieren.
Eine Kopie von dem Schreiben hast DU ja ?
Die Post ist nicht zurückgekommen ?
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