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Verfasst am: 29.04.05, 18:09 Titel: Rechtmäßigkeit von (...) Inkasso
Ich bin durch Zahlungsunfähigkeit an das (...) inkasso mit Sitz in (...) geraten.
Ich hatte beantragt, die mtl. Rate jeweils zum Monatsletzten (da ein Geldeingang vorhanden ist) zu entrichten, Das Inkassobüro hat dies auch mir 2 x schriftlich bestätigt.
Jetzt kam ein Brief, mit der Maßgabe die Rate zum 15. jeweils zu entrichten, wenn dies nicht geschieht, wird die Abtretungserklärung offengelegt und die Sache an einen deutschen Rechtsanwalt übergeben.
Das die Abtretungserklärung offengelegt wird, möchte ich nicht. (es gibt außerdem nichts mehr zu holen,, der ges. pfändbare Betrag ist schon abgetreten.)
Wie soll ich mich hierbei verhalten ?
Ich bitte um Rat.
Am besten überhaupt nicht mit Inakassobüros verhandeln oder irgend etwas ausmachen!
Es ist mit Inkassobüros so gut wie nie eine Einigung zu erzielen!Ich persönlich würde nie etwas an derartigen Büros zahlen.
Niemals etwas bei derartigen Unternehmen unterschreiben!
Sollen sie doch ein Mahnbescheid beantragen, wenn sie dazu eine Berechtigung haben
Wie hoch sind dann die Gebühren bei diesem Inkassohunzel?
Garantieret zu hoch, ab zur Verbraucherzentrale!
Mahnbescheid widersprechen,das bringt die nötige Zeit.
Anbsonsten werden sie sich wundern,wenn sie vielleicht mal die Frechheit nach zwei Jahren haben, und den noch offenen Schuldenstand wissen möchten.
Der ist dann nämlich noch genauso hoch wie vorher, weil die Raten alle für Inkassogebühren drauf gegangen sind!
Ab in den Papierkorb diese albernen Schreiben!!
Inkassofirmen gelten als extrem klagescheu !
Es wird nur gedroht und selten geklagt.
das hat auch einen grund : OLG NL 1994 ,107,108
Inkasso ODER RA ...Selten Beides
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