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Defekte Ware erhalten, bekam austausch, nun mahnt der Verkäu

 
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schrauber81
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 18:48    Titel: Defekte Ware erhalten, bekam austausch, nun mahnt der Verkäu Antworten mit Zitat

Hallo
Im Dezember kaufte ich über Internetauktionshaus [Name geändert] einen Zylinderkopf, diese war im Februar schon defekt.
Darauf hin schickte mir der Verkäufer einen neune und ich sollte den alten zurück schicken. Dies habe ich auch getan aber der Verkäufer behauptet er habe ihn nie erhalten.

Leider habe ich nach über 2 Monaten den Einlieferungsbeleg des mitgelieferten Freewayscheins nicht mehr.

Nun fordert der Verkäufer über einen Anwalt 331,00€ plus 81,43 Anwaltsgebühren Wenn ich diesen Betrag nicht zahle würde er ein gerichtliches Verfahren einleiten.

Wie soll ich mich nun Verhalten? Wie sehen die Chancen eines solchen Verfahrens aus?

Hoffe man versteht mein problem und kann mir helfen.

Danke im vorraus
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Mondisso
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 20:33    Titel: so gehts auch... Antworten mit Zitat

...so kommt man auch zu Geld. Und wiedermal bei Internetauktionshaus [Name geändert] gehandelt. Wie dem auch sei:

ist es nicht möglich bei (Wortsperre: Firmenname) (sofern genutzt) eine Art Sendungsverfolgung zu beauftragen? Klar, scheint schwierig zu sein, wenn man den Beleg bzw. die Versandscheinnummer (AWB) nicht mehr findet. Bei mir hat es allerdings einmal geklappt- nach Angabe des Versanddatums und Empfänger. Einfach mal probieren...

Im Bezug auf den rechtlichen Aspekt müsstest du auf die Antwort der Experten warten.
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