Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 31.05.05, 18:48 Titel: Defekte Ware erhalten, bekam austausch, nun mahnt der Verkäu
Hallo
Im Dezember kaufte ich über Internetauktionshaus [Name geändert] einen Zylinderkopf, diese war im Februar schon defekt.
Darauf hin schickte mir der Verkäufer einen neune und ich sollte den alten zurück schicken. Dies habe ich auch getan aber der Verkäufer behauptet er habe ihn nie erhalten.
Leider habe ich nach über 2 Monaten den Einlieferungsbeleg des mitgelieferten Freewayscheins nicht mehr.
Nun fordert der Verkäufer über einen Anwalt 331,00€ plus 81,43 Anwaltsgebühren Wenn ich diesen Betrag nicht zahle würde er ein gerichtliches Verfahren einleiten.
Wie soll ich mich nun Verhalten? Wie sehen die Chancen eines solchen Verfahrens aus?
Hoffe man versteht mein problem und kann mir helfen.
Verfasst am: 02.06.05, 20:33 Titel: so gehts auch...
...so kommt man auch zu Geld. Und wiedermal bei Internetauktionshaus [Name geändert] gehandelt. Wie dem auch sei:
ist es nicht möglich bei (Wortsperre: Firmenname) (sofern genutzt) eine Art Sendungsverfolgung zu beauftragen? Klar, scheint schwierig zu sein, wenn man den Beleg bzw. die Versandscheinnummer (AWB) nicht mehr findet. Bei mir hat es allerdings einmal geklappt- nach Angabe des Versanddatums und Empfänger. Einfach mal probieren...
Im Bezug auf den rechtlichen Aspekt müsstest du auf die Antwort der Experten warten. _________________ Sei realistisch, versuch das unmögliche!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.