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Absicherung in Eigentumswohnung!??

 
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MEL
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 14:32    Titel: Absicherung in Eigentumswohnung!?? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich weiß nicht ob ich in diesem Forum richtig bin, aber ich versuche mal meinen fall zu erklären:

Ich ziehe bald mit meinem Freund ( wir sind über 2 Jahre zusammen ) in eine neue Wohnung zusammen.
Es ist eine eigentumswohnung, die er gekauft hat, da er halt ein wenig eigenkapital hat und nicht mehr zu miete wohnen will sondern eben was eigenes haben will.
Ich habe kein eigenkapital, das ich mit einfliessen lassen kann, ziehe aber mit ihm zusammen in die wohnung.
Wir wollen eben später einmal eine Familie gründen mit allem drum und dran.

Jetzt ist die situation aber die:
er hat die wohnung gekauft und zahlt montlich die wohnung ab, über natürlicherweise mehrere Jahre.
Ich ziehe mit und werde voraussichtlich jeden Monat mich mit 300,- € bei der abzahlung beteiligen.
Ebenso für die anderen Kosten die im alltag mit anfallen.

Meine frage ist, wie kann ich mich irgendwie absichern dass er mich nicht einfach vor die tür setzen kann wenns ihm nicht mehr passt oder so.
Geschweigendenn wenn ihm mal was zustößt.
Schließlich zahle ich ja mit ein.

Kann ich mit ihm ein schreiben aufsetzten wo das alles vereinbart wird oder muss das notariell sein?
Ich habe keine ahnung, will auch nicht immer das gefühl haben dass das seine wohnung ist sondern unsere.

Kann mir jemand helfen?

Gruß
Mel Frage
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 14:40    Titel: Re: Absicherung in Eigentumswohnung!?? Antworten mit Zitat

Wenn Ihr Freund alleine im Grundbuch steht, dann ist es auch alleine seine Wohnung und er kann Sie jederzeit vor die Tür setzen. Sie können sich nur über eine Bruchteilsgemeinschaft absichern, die notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden muß.
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 14.10.04, 15:53    Titel: Re: Absicherung in Eigentumswohnung!?? Antworten mit Zitat

Ein Abscherung von 300 € ist durch einen einfachen schriftlichen Darlehensvertrag möglich. Ein Notar wird dafür nicht gebraucht. Wenn Sie die Zahlung Bargeldlos leisten haben Sie einen zusätzliche Sicherheit.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 16:05    Titel: Re: Absicherung in Eigentumswohnung!?? Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Ein Abscherung von 300 € ist durch einen einfachen schriftlichen Darlehensvertrag möglich. Ein Notar wird dafür nicht gebraucht. Wenn Sie die Zahlung Bargeldlos leisten haben Sie einen zusätzliche Sicherheit.


Hallo Hans-Jürgen,

könnten Sie mal erläutern, wie Sie das gemeint haben? Und in welchem Bezug es zu der Ausgangsfrage steht?

mfg
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 18:29    Titel: Re: Absicherung in Eigentumswohnung!?? Antworten mit Zitat

Sie können die 300,-€ monatlich aber auch als Miete betrachten, bzw. als Beteiligung an den Zinsen oder an den Nebenkosten (aber nicht an der Tilgung, denn dazu ist der Betrag zu gering).
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.10.04, 05:46    Titel: Re: Absicherung in Eigentumswohnung!?? Antworten mit Zitat

Wie hoch wäre die Miete gewesen?
Wenn das nicht bekannt ist, würde ich keine 300 Euro monatlich zahlen, der Mann macht Ihnen viele Versprechungen. Wie hoch ist die monatliche Belastung? Ist die Belastung höher als die Miete gewesen wäre.
Normalerweise zahlt beim Zusammenziehen jeder von allem die Hälfte, das sind Miet- und Nebenkosten und alle anderen Aufwendungen. Sie sollten bis zur Heirat einen Mietvertrag machen, Sie wären dann Untermieter und können nicht rausgeschmissen werden. Oder aber,wenn dieser Mann Sie nicht nur ausnutzen will sollten Sie zusehen, daß Sie mit einem bestimmten Anteil im Grundbuch eingetragen werden, nehmen Sie ein Darlehen auf und zahlen das Darlehen bei der Bank ab, dann haben Sie wenigstens was in der Hand.
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