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Verfasst am: 02.06.05, 20:47 Titel: Bürgschaft der Eltern bezahlen?
Hallo, ich hab mal ne Frage,
man stelle sich vor, Eltern geben ihrer Tochter und Schwiegersohn eine Bankbürgschaft über 20000,-€ für den Hausbau.
Tochter und Mann lassen sich scheiden und haben beide Privatinsolvenz angemeldet.
Mutter ist gestorben und Vater hat eine Rente (er ist 70).
Er kann von seiner Rente nicht viel begleichen.
Müsste jetzt der Bruder der Tochter bezahlen??????
würde mich sehr interressieren.
MfG
Michi
Verfasst am: 03.06.05, 06:54 Titel: Re: Bürgschaft der Eltern bezahlen?
Hallo Michi,
ohne genauere Informationen kann man das meines Erachtens nicht beantworten.
Wer ist Erbe der Mutter geworden? Der Vater allein? Dann sehe ich keine rechtliche Grundlage für eine Haftung des Bruders, der Bruder ist ja nicht Rechtsnachfolger der Mutter - und damit der Bürgschaft - geworden.
Wenn der Bruder jedoch auch Erbe geworden, dann hat er wohl auch die Bankbürgschaft mitgeerbt. In diesem Falle würde ich mich dringend von einem Anwalt beraten lassen.
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