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gireh noch neu hier
Anmeldungsdatum: 31.05.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.06.05, 20:24 Titel: Haustürschlüssel abgebrochen-was muß die Haftpflicht zahlen? |
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Hallo zusammen,
angenommen jemandem bricht der Haustürschlüssel in einem Mietshaus ab und das Schloß muss ausgetauscht werden. Natürlich müssen in diesem Fall auch alle Schlüssel der übrigen Mietparteien ausgetauscht werden.
Für welchen Teil muss die Hapftpflicht aufkommen? Oder muss sie den kompletten Aufwand ersetzen.
Ist es zum Beispiel richtig, dass die Hapftlicht nur den Austasch des Schlosses zahlt, die kompletten Nachschlüssel für die übrigen Mietparteien aber vom Versicherten selbst bezahlt werden müssen?
Danke für eure Antworten
Gruß
gireh |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 03.06.05, 09:15 Titel: Re: Haustürschlüssel abgebrochen-was muß die Haftpflicht zah |
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| gireh hat folgendes geschrieben:: |
angenommen jemandem bricht der Haustürschlüssel in einem Mietshaus ab und das Schloß muss ausgetauscht werden. Natürlich müssen in diesem Fall auch alle Schlüssel der übrigen Mietparteien ausgetauscht werden.
Für welchen Teil muss die Hapftpflicht aufkommen? Oder muss sie den kompletten Aufwand ersetzen.
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Wenn der Mieter selbst den Schlüssel abgebrochen hat: im Normalfall wird die Privathaftpflichtversicherung nichts zahlen, da gemietete Sachen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Es gibt aber auch Verträge, die das mit einschließen. |
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gireh noch neu hier
Anmeldungsdatum: 31.05.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 03.06.05, 09:37 Titel: |
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Erstmal Danke für die Antwort!
Da die Versicherung in meinem Konstrukt die Kosten für den Ersatz des Haustürschlosses übernimmt, gehen wir davon aus das eine Klausel existiert, die zumindest den Ersatz von "fremden, privat genutzen Schlüsseln" mit einbezieht.
Aber - und darauf kommt es (mir) hauptsächlich an: Wenn die Versicherung tatsächlich die Kosten für das Schloß übernimmt, ist Sie dann nicht auch verpflichtet für die notwendigen Nachschlüssel der übrigen Mieter aufzukommen??
Gruß
Gireh |
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Hamster FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 377
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Verfasst am: 03.06.05, 09:53 Titel: |
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Ähm, Moment einmal.
@ FM, seitwann sind MItsachschäden denn nicht mehr in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, denn wenn man mich fragt, handelt es sich hierbei um ein typisches Schadensbeispiel für solch einen Fall ?
Denn wenn ich das vom Vermieter eingebrachte Waschbecken in meiner Wohnung beschädige wird das schließlich auch von der PHV getragen. |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 03.06.05, 10:38 Titel: |
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klar, in den AHB ist das ausgeschlossen. Aber für die Privathaftpflichtversicherung gelten nicht nur die AHB, sondern auch die Risikobeschreibungen und Besondeeren Bedingungen für die Privathaftpflicht, und da sind Schäden an gemieteten Wohnräumen gewöhnlich wieder mit eingeschlossen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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gireh noch neu hier
Anmeldungsdatum: 31.05.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 03.06.05, 12:48 Titel: |
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Richtig, gemietete Sachen können in diesem Fall nicht ganz ausgeschlossen sein, da die Versicherung ja bereits einen Teil des Schadens übernommen hat (hätte)!
Wie sieht es aber mit dem Rest aus? Jemand noch eine Idee?
Gruß
Gireh |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 03.06.05, 13:57 Titel: |
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es gibt tatsächlich private haftpflichtversicherungsverträge (auch aktuelle) in denen mietsachschäden nicht mitversichert sind! die sind aber die ausnahme...
mal davon ausgehend dass die mietsachschäden eingeschlossen sind:
dann solte die regulierung so aussehen:
erstattet wird der austausch des schlosses und die schlüssel der anderen mieter. das hat auch nichts mit mietsachschaden zu tun, da der mieter ja weder die eingangstür zum haus noch die schlüssel der anderen mieter gemietet hat. ist also ein "ganz normaler" haftpflichtschaden.
handelt es sich um die wohnungstür, so wird erst ein mietsachschaden draus, was aber im endeffekt keinen unterschied für die erstattung durch die versicherung macht...ess ei denn, mietsachschäden sind nicht mitversichert!
der schlüssel des mieters, der den schaden verursacht hat, ist nicht versichert, da es sich dabei um eine gemietete, bewegliche (!) sache handelt. mietsachschäden sind nach den musterbedingungen nur an unbeweglichen sachen (also gemietete räume in gebäuden) versichert. wenn man es haargenau nimmt, muss der mieter seine schlüssel selber bezahlen. i.d.r. werden aber diese kosten durch die versicherungsgesellschaft kulanterweise miterstattet. es betshet aber kein anspruch darauf. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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